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Gesundheitsgefährdende Pflanzen und Tiere

 Hierbei handelt es sich in der Regel um Arten, die durch menschliche Einflüsse in Gebiete eingetragen werden, in denen sie natürlich nicht vorkommen, die sich dort festsetzen, vermehren (etablieren), ausbreiten (Invasion) und dadurch die vorhandene Lebensgemeinschaft von Tieren, Pflanzen und Menschen beinträchtigen können. Mit einigen der s. g. gebietsfremden Arten oder auch als Neobiota bezeichneten Pflanzen oder Tieren sind in einem geringen Umfang ökologische, ökonomische oder gesundheitliche Gefahren oder Schäden verbunden.

Einen Einfluss auf die menschliche Gesundheit haben, z. B. der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) oder das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), die phototoxisch wirksame Stoffe enthalten bzw. durch die Freisetzung großer Mengen an Pollen Allergien verursachen können oder der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea), dessen Haare beim Menschen zum Teil zu heftigen allergischen Reaktionen führen können oder Tiere, wie der Waschbär, die als Vektoren Krankheiten und Parasiten übertragen können.

Beruflich gefährdet sind Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft, von Landschafts-und Gartenpflegebetrieben, der Straßenmeistereien, in Freizeiteinrichtungen (Campingplätze, Schwimmbäder) sowie Schädlingsbekämpfer oder auch Einsatzkräfte (z. B. Feuerwehr).

Gesundheitsgefährdende Pflanzen und Tiere