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Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Informationen für Antragsteller

Die zuständige Behörde kann auf Antrag die gestaltende Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen (nachfolgend Kinder) bei Veranstaltungen bewilligen, so z. B. bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen sowie Film- und Fotoaufnahmen.

Antrag

Der Antrag ist vom Arbeitgeber (z. B. Theater, Filmproduktionsfirmen, Rundfunksender, Fotografen usw.) bei der zuständige Aufsichtsbehörde zu stellen. Für Arbeitgeber mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV).
Antragsformulare mit Anlagen und ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Bewilligung von Kinderarbeit stehen online unter "Formulare" zur Verfügung.
Für mehr als 7 Kinder kann die Anlage "Verzeichnis-Kinder" genutzt werden.
Bei der Antragstellung für mehrere Kinder ist für jedes Kind die Anlage - Einverständniserklärungen (Eltern, Schule und Arzt) zu verwenden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag mit der Anlage - Einverständniserklärungen (Eltern, Schule und Arzt) für jedes Kind, d. h. mit

  • den Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten,
  • der ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und
  • der Bescheinigung der Schule

sollte spätestens 10 Werktage vor Beginn der Beschäftigung im LAV eingereicht werden.

Hinweis

Der Arbeitgeber darf die Kinder erst nach Erhalt der Bewilligung beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Bewilligung ist kostenpflichtig.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Formulare und Merkblatt

  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung eines Kindes bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Filmproduktionen)
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung von mehreren Kindern bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Filmproduktionen)
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung eines Kindes bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Theatervorstellungen, Musikaufführungen usw.)
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung von mehreren Kindern bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Theatervorstellungen, Musikaufführungen usw.)
  • Anlage - Einverständniserklärungen (Eltern, Schule und Arzt)
  • Anlage - Verzeichnis - Kinder

Stand: 09/2015

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Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

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Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

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