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Anlagensicherheit

Der Arbeitgeber ist nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Zu den Arbeitsmitteln gehören auch die überwachungsbedürftigen Anlagen:

  • Aufzugsanlagen
  • Druckbehälter und Leitungen unter Überdruck
  • Füllanlagen
  • Dampfkesselanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Anlagen für brennbare Flüssigkeiten  

Die Anforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit sowie an die Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Technischen Regeln (TRBS) konkretisiert.  

Die Anforderungen der BetrSichV gelten für überwachungsbedürftige Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können. Nach der Verordnung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TAnlVO) sind die grundlegenden Anforderungen des Abschnittes 3 der BetrSichV auch auf Dampfkessel-, Druckbehälter-, Füll- und Aufzugsanlagen im privaten Bereich anzuwenden.

Nächste Veranstaltungen ...
Am 10.11.2021 findet die 20. Online-Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte statt. Das Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das nächste Fachgespräch findet am 23.11.2021 in Bernburg-Strenzfeld statt.

Weiteres hier.

 

Stendaler Rindersymposium erst wieder 2023

Das vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ursprünglich für den 17.–19. März 2021 geplante und dann auf den 22.–24. September 2021 verschobene 12. Stendaler Symposium "Tierseuchen und Tierschutz beim Rind" muss infolge der nach wie vor zu großen Unsicherheiten infolge der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr leider ausfallen.

Wir hoffen sehr, das Stendaler Symposium zum nächsten regulären Termin im Jahr 2023 mit neuem Schwung durchführen und in präsenter Form wieder in den gemeinsamen fachlichen Austausch treten zu können.
 

Die Tierärztekammer führt im Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz einen Fortbildungskurs "Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb Rind" für Tierärzte/-innen durch. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte diesem Flyer.