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Sprengstoffrecht

Pyrotechnik / Sprengstoffe

Das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe – Sprengstoffgesetz – (SprengG) und die darauf beruhenden Verordnungen regeln den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.
Explosionsgefährliche Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck unterteilt in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe.

In Sachsen-Anhalt ist für den Vollzug des SprengG im gewerblichen Bereich in der Regel (ausgenommen Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen) der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz zuständig.

Hierzu zählen insbesondere:

– die Ausstellung folgender Dokumente:

  • Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 7 SprengG
  • Lagergenehmigung nach § 17 SprengG
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV

– die Entgegennahme von verschiedenen Anzeigen, z. B.:

  • nach § 14 und § 21 Abs. 4 SprengG – zu den dort genannten Vorgängen / Tätigkeiten und verantwortlichen Personen

  • Hinweis:
    Für die Entgegennahme der Anzeige über den Vertrieb und das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 sowie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2) an Endverbraucher sind in Sachsen-Anhalt die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte (bei Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern die Landkreise) zuständig.

  • nach § 26 SprengG zum Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen und zu Unfällen
  • nach § 35 SprengG zum Abhandenkommen von Erlaubnisbescheiden oder Befähigungsscheinen
  • nach § 1 und § 2 der 3. SprengV zu Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • nach § 32 der 1. SprengV die Anerkennung von Lehrgängen

Für den Umgang und Verkehr mit Treibladungspulver im nichtgewerblichen Bereich nach § 27 SprengG sind die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte zuständig.

Weitere Informationen siehe z. B. unter:

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 7 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier