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Sprengstoffrecht

Pyrotechnik / Sprengstoffe

Das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe – Sprengstoffgesetz – (SprengG) und die darauf beruhenden Verordnungen regeln den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.
Explosionsgefährliche Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck unterteilt in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe.

In Sachsen-Anhalt ist für den Vollzug des SprengG im gewerblichen Bereich in der Regel (ausgenommen Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen) der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz zuständig.

Hierzu zählen insbesondere:

– die Ausstellung folgender Dokumente:

  • Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 7 SprengG
  • Lagergenehmigung nach § 17 SprengG
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV

– die Entgegennahme von verschiedenen Anzeigen, z. B.:

  • nach § 14 und § 21 Abs. 4 SprengG – zu den dort genannten Vorgängen / Tätigkeiten und verantwortlichen Personen

  • Hinweis:
    Für die Entgegennahme der Anzeige über den Vertrieb und das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 sowie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2) an Endverbraucher sind in Sachsen-Anhalt die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte (bei Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern die Landkreise) zuständig.

  • nach § 26 SprengG zum Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen und zu Unfällen
  • nach § 35 SprengG zum Abhandenkommen von Erlaubnisbescheiden oder Befähigungsscheinen
  • nach § 1 und § 2 der 3. SprengV zu Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • nach § 32 der 1. SprengV die Anerkennung von Lehrgängen

Für den Umgang und Verkehr mit Treibladungspulver im nichtgewerblichen Bereich nach § 27 SprengG sind die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte zuständig.

Weitere Informationen siehe z. B. unter:

Nächste Veranstaltungen ...
Am 10.11.2021 findet die 20. Online-Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte statt. Das Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das nächste Fachgespräch findet am 23.11.2021 in Bernburg-Strenzfeld statt.

Weiteres hier.

 

Stendaler Rindersymposium erst wieder 2023

Das vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ursprünglich für den 17.–19. März 2021 geplante und dann auf den 22.–24. September 2021 verschobene 12. Stendaler Symposium "Tierseuchen und Tierschutz beim Rind" muss infolge der nach wie vor zu großen Unsicherheiten infolge der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr leider ausfallen.

Wir hoffen sehr, das Stendaler Symposium zum nächsten regulären Termin im Jahr 2023 mit neuem Schwung durchführen und in präsenter Form wieder in den gemeinsamen fachlichen Austausch treten zu können.
 

Die Tierärztekammer führt im Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz einen Fortbildungskurs "Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb Rind" für Tierärzte/-innen durch. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte diesem Flyer.