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Amtliche Probenahme und Untersuchung

Die rechtliche Grundlage für die amtliche Entnahme von Arzneitmittelproben bildet der § 65 des Arzneimittelgesetzes (AMG).  Gemäß § 5 der AMGVwV erstellt die Arzneimittelprüfstelle gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt einen Probenplan, der die regelmäßige planmäßige Untersuchung der Sachsen-Anhalt hergestellten Arzneimittel sicherstellt. Dabei werden Aspekte wie Marktbedeutung und Risikopotential mit berücksichtigt.

Die Probenahme dieser so genannten Planproben erfolgt durch das Landesverwaltungsamt im Rahmen von Inspektionen der pharmazeutischen Unternehmen oder aber auch aus der Vertriebskette (z. B. Großhandel).

Für die Überwachung des Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und Kreisfreien Städte, i. d. R. die Gesundheitsämter zuständig, und können ebenfalls amtliche Proben entnehmen.

Auch durch die Apothekerkammer werden im Rahmen der amtlichen Apothekenüberwachung Proben von in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln entnommen (Rezeptur und Defektur).

Neben geplanten Proben können die genannten Arzneimittelüberwachungs-behörden, aber auch andere Dienststellen wie z. B. Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften Verdachtsproben entnehmen.

Die Proben werden an die Arzneimittelprüfstelle zur Untersuchung und Begutachtung eingesandt.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 7 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier