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Coronavirus (SARS-CoV-2)

Übersicht der Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Sachsen-Anhalt

 

Kartendarstellung

Über folgende interaktive Karte haben Sie die Möglichkeit, sich über die aktuelle 7-Tage-Inzidenz und über die Gesamtzahl der SARS-CoV-2- Fälle in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt in Sachsen-Anhalt zu informieren.

https://lavst.azurewebsites.net/Corona/Verlauf/atlas.html

 

 

Daten in maschinenlesbarer Form

Die Daten der o. g. Kartendarstellung finden Sie hier als csv-Datei.

 

Ferner stellen wir Ihnen die Zahlen tabellarisch und als Grafik zu dem nachfolgend genannten Stichtag dar.

Daten zum Coronavirus

Die aktuellen Zahlen finden Sie im wöchentlichen COVID-19-Lagebericht

Welche Fallzahlen veröffentlicht das Landesamt für Verbraucherschutz?

 

Die veröffentlichten Fallzahlen beruhen auf den von den Gesundheitsämtern in Sachsen-Anhalt an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) übermittelten COVID-19-Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es werden ausschließlich die Fälle in der Auswertung berücksichtigt, die

1. ihren Wohnsitz oder vorübergehenden dauernden Aufenthaltsort in Sachsen-Anhalt haben und an ein Gesundheitsamt gemeldet wurden,

2. von den Gesundheitsämtern auf das Erfüllen der Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) geprüft und an das LAV elektronisch übermittelt wurden,

3. die Qualitätskriterien des LAV für die Veröffentlichung erfüllen.

 

Qualitätskriterien der in Sachsen-Anhalt vom LAV veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen (Mindestanforderungen) ab 29.04.2021

Seit der am 23.12.2020 aktualisierten COVID-19-Falldefinition des RKI erfüllen zusätzlich zum Nachweis mittels PCR oder Erregerisolierung (Virusanzucht) auch positive Antigentests (einschließlich Schnelltests) die Falldefinition für einen labordiagnostischen Nachweis und sind melde- und übermittlungspflichtig. Insbesondere im Hinblick auf die Ausbreitung neuer Virusvarianten wird dringend empfohlen, positive Antigen-Tests immer mit einer PCR zu bestätigen. Vom LAV werden, wenn nicht anders gekennzeichnet, nur COVID-19-Fälle veröffentlicht, die mittels PCR und/oder Erregerisolierung labordiagnostisch bestätigt wurden. 

Erläuterungen zu den einzelnen Zahlen und Werten

 

Die 7-Tage-Inzidenz ist eine wichtige Grundlage für die Einschätzung der Entwicklung der Corona-Pandemie. Die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz erfolgt auf Basis des Meldedatums. Für die heutige 7-Tage-Inzidenz werden die Fälle mit Meldedatum der letzten 7 Tage gezählt. Der aktuelle Tag wird nicht in die Berechnung einbezogen, weil an diesem Tag noch weitere Meldungen erfolgen können und somit nicht volle 7 Tage berücksichtigt würden. Für die Berechnung werden die Daten der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mit Datenstand 31.12.2021 verwendet.


https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bevoelkerung-erwerbstaetigenrechnung-mikrozensus-evs/bevoelkerung/tabellen-bevoelkerungsstand/#c234716
 

Weitere Informationen können Sie auch den aktuellen Pressemitteilungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Thema COVID-19 entnehmen. Sie finden diese hier.

 
Die Behörden im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt verfügen immer über die aktuellsten Zahlen, so dass es u. a. übermittlungsbedingt zu leichten Abweichungen kommen kann.

Mehr Informationen über den Meldeweg von meldepflichtigen Erregern und Erkrankungen, Meldedaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang erhalten Sie über das Robert Koch-Institut.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

Durch das Robert Koch-Institut werden kontinuierlich Informationen zur aktuellen COVID-19-Lage erfasst, analysiert und dort auf der Webseite zu COVID-19 ebenso wie die aktuellen COVID-19-Fallzahlen in Deutschland und weltweit veröffentlicht.

Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard (https://corona.rki.de) bereit.

Derzeit werden alle Personen als Todesfälle gezählt, die an bzw. mit SARS-CoV-2 verstorben sind. Bei bestimmten Vorerkrankungen ist das Risiko höher, an COVID-19 zu versterben, so dass es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden ist, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat.
 
Täglich wird die Belegungssituation mit COVID-19 Patienten und Kapazitäten der intensivmedizinischen Bereiche der Krankenhaus-Standorte in Deutschland über das Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.-Intensivregister (DIVI) veröffentlicht.

https://www.intensivregister.de/#/index

Informationen zu einer neuen Virusvariante (XBB.1.5) in Nordamerika

Am 13.01.2023 wurde XBB.1.5 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als unter Beobachtung stehende Omikron-Sublinie eingestuft.

Am 13.01.2023 veröffentlichte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)  eine Risikoeinschätzung zu den Auswirkungen der Ausbreitung der COVID-19-Omikron-XBB.1.5.-Sublinie auf die EU/EWR-Region. XBB.1.5. ist eine Unterlinie von XBB, bei der es sich um eine Rekombination zweier früherer BA.2-Sublinien handelt, mit einer zusätzlichen Veränderung der Spike-Rezeptor-Bindungsdomäne S:F486P. Obwohl noch keine Schätzungen der Impfstoffwirksamkeit für XBB.1.5. vorliegen, wird es als wahrscheinlich erachtet, dass die derzeit verfügbaren Impfstoffe auch bei Erkrankungen durch XBB1.5. gegen schwere Verläufe schützen. Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich der Schweregrad der Infektion mit XBB.1.5. von dem der zuvor zirkulierenden Omikron-Unterlinien unterscheidet.

Das ECDC schätzt das Risiko durch die Verbreitung der Linie XBB.1.5. für die Allgemeinbevölkerung als niedrig, für kürzlich geimpfte vulnerable Personen als moderat und für nicht oder unvollständig geimpfte vulnerable Personen als hoch ein. Diese Einschätzung ist aktuell noch mit einer hohen Unsicherheit verbunden.

Warum ist die vierte Impfung gegen das Corona-Virus sinnvoll?

Seit September 2022 sind Omikron-adaptierte, bivalente mRNA-Impfstoffe als Auffrischimpfungen zugelassen. Die Zulassungen erfolgten auf Grundlage von Daten zur Immunogenität (Antikörperbildung) sowie auf der Basis von tierexperimentellen Studien. Bisher liegen noch keine aussagekräftigen Daten zur klinischen Wirksamkeit beim Menschen vor. Die Omikron-adaptierten Impfstoffe verwenden dieselbe mRNA-Plattform, wie die bisher erhältlichen Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Die angepassten Impfstoffe (gegen BA.1 und BA.4/5) lösen im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus.

(Quelle: Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe? RKI - Impfen - Wirksamkeit (Stand: 15.12.2022), Pressemitteilungen - Effektive Auffrischung der Antikörperantwort gegen Omikron und andere Virusvarianten nach 3. und 4. COVID-19-Impfung - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) 12/2022, Monatsbericht: COVID-19-Impfgeschehen in Deutschland (rki.de) vom 05.01.2023.)

Zur Zeit ist eine 4. Impfung (2. Auffrischimpfung) von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht generell allen Personen empfohlen, sondern bestimmten Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion bzw. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern.

(Quelle: 24. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung Epidemiologisches Bulletin 50/2022 (rki.de)).

Das Ziel dieser weiteren Auffrischimpfung ist der Schutz besonders gesundheitlich gefährdeter Personengruppen vor schweren Verläufen und Tod durch COVID-19. (Quelle: Wissenschaftliche Begründung der STIKO zur Empfehlung zur 2. COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen Epidemiologisches Bulletin 7/2022 (rki.de)).

Zusammengefasst kann auch aktuell bei Dominanz der Omikronvariante für Personen mit Auffrischimpfung weiterhin von einem sehr guten Impfschutz gegenüber einer schweren COVID-19-Erkrankung ausgegangen werden.

Warum ist der Schutz vor Ansteckung weiterhin wichtig?

Neben der eigentlichen SARS-CoV-2-Infektion birgt eine Ansteckung mit dem Virus das Risiko von Langzeitfolgen. Dies können unspezifische Beschwerden, wie Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, psychische Probleme und viele weitere, sein. Es gibt aber auch Hinweise auf organspezifische Komplikationen und Folgen einer Infektion, die unter anderem das Herz, die Lunge, die Niere oder das Gehirn betreffen. Auch aus diesem Grund ist der Schutz vor einer Infektion in Form von Impfungen und infektionspräventiven Verhaltensweisen weiterhin zum langfristigen Schutz Ihrer Gesundheit wichtig.

Weitere Informationen und aktuelle Erkenntnisse zu Langzeitfolgen finden Sie auf den Seiten des RKI mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Long COVID und der Informationsseite der BZgA zu Long COVID.

Schutzmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger: AHA + L

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet aktuelle, fachlich gesicherte Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 sowie hilfreiche Empfehlungen zum Schutz vor Ansteckung.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Jeder einzelne kann zum Infektionsschutz beitragen. Je mehr Menschen mitmachen, desto leichter lassen sich Infektionsketten unterbrechen!
Dia AHA + L Formel soll an die wichtigsten Maßnahmen erinnern.

Abstand halten (mindestens 1,5m)
Hygiene beachten
Alltagsmaske bzw. medizinischer Mund-Nasen-Schutz
+ Lüften - ist insbesondere in der kalten Jahreszeit, in der man sich vermehrt in Innenräumen aufhält, eine wichtige Maßnahme.
Ein weiteres A soll an die Corona-Warn-App erinnern – eine App, die Nutzerinnen und Nutzer über Kontakte zu infizierten Personen informiert.
Hier erhalten Sie Informationen des Robert Koch-Instituts zur Corona-Warn-App.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html

Abstand halten

Insbesondere im öffentlichen Raum sollte auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen geachtet werden. Bei Begrüßungen und Verabschiedungen sollten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.

Hygiene beachten

Einfache Hygienemaßnahmen helfen, um sich vor Infektionen zu schützen. Achten Sie insbesondere auf folgende:

  • Husten oder niesen Sie in die Armbeuge, nicht in die Hand, wenn kein Taschentuch griffbereit ist.
  • Verwenden Sie Einmaltaschentücher und entsorgen diese nach Gebrauch.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände insbesondere in folgenden Situationen:
    – Wenn Sie nach Hause kommen
    – Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten
    – Vor der Zubereitung von Speisen
    – Vor dem Essen
    – Nach dem Toilettengang
    – Vor und nach Kontakt mit Erkrankten.
  • Vermeiden Sie es sich mit den Händen an Mund, Nase und Augen zu fassen, denn Krankheitserreger können dadurch übertragen werden.
  • Achten Sie auf gute Haushaltshygiene. Dafür sind haushaltsübliche tensidhaltige Wasch- und Reinigungsmittel in der Regel ausreichend. Bei häuslicher Betreuung von SARS-CoV-2-infizierten Personen gelten jedoch besondere Hygienestandards.
  • Lüften Sie geschlossene Räume mehrmals täglich. Am besten geeignet ist Durchzug (Querlüftung) mit weit geöffneten Fenstern.

Alltagsmaske bzw. medizinischer Mund-Nasen-Schutz

In bestimmten Bereichen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, in Alten- Pflegeheimen oder an bestimmten Arbeitsstätten ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (medMNS) oder einer partikelfiltrierende Halbmaske (z.B. FFP2-Maske) zu tragen. Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken und Masken der Standards KN95 oder FFP2.

Lüften

Gerade in der kalten Jahreszeit, in der sich vermehrt in Innenräumen aufgehalten wird, sind geeignete Lüftungsmaßnahmen zur Reduktion von möglichen SARS-CoV-2 Übertragungen erforderlich.

Wie man Innenräume richtig lüftet erfahren Sie hier.  
Das Umweltbundesamt informiert ebenfalls über entsprechende Maßnahmen.

Pflegeeinrichtungen

 

Besonders vulnerable Personen für einen schweren Verlauf von COVID-19 sind älteren Menschen und Personen mit bestimmten vorbestehenden Grunderkrankungen. In folgenden Dokumenten des Robert Koch-Instituts sind Hinweise zur Infektionsprävention bei dieser Personengruppe enthalten.