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Rahmenhygienepläne

Hintergrund

Nach dem im Jahr 2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Dies stellt eine Neuheit im deutschen Seuchenrecht dar. Da die Inhalte der Hygienepläne vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, bleibt ihre Erstellung den Einrichtungen überlassen. weiter

Bitte beachten Sie die zusätzlichen aktuellen Hinweise und Dokumente für verschiedene Einrichtungen auf dem Corona-Informationsportal!

Rahmenhygienepläne für

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Nächste Veranstaltungen ...
Am 10.11.2021 findet die 20. Online-Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte statt. Das Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das nächste Fachgespräch findet am 23.11.2021 in Bernburg-Strenzfeld statt.

Weiteres hier.

 

Stendaler Rindersymposium erst wieder 2023

Das vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ursprünglich für den 17.–19. März 2021 geplante und dann auf den 22.–24. September 2021 verschobene 12. Stendaler Symposium "Tierseuchen und Tierschutz beim Rind" muss infolge der nach wie vor zu großen Unsicherheiten infolge der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr leider ausfallen.

Wir hoffen sehr, das Stendaler Symposium zum nächsten regulären Termin im Jahr 2023 mit neuem Schwung durchführen und in präsenter Form wieder in den gemeinsamen fachlichen Austausch treten zu können.
 

Die Tierärztekammer führt im Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz einen Fortbildungskurs "Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb Rind" für Tierärzte/-innen durch. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte diesem Flyer.