Hinweise für Badegäste:
Vor dem Baden die Toilette benutzen! Urin gehört nicht ins Badewasser und fördert die Bildung von toxischen Nebenreaktionsprodukten des Chlors!

Badegäste sollten vor dem Sprung ins Badewasser die Duschen zur Körperreinigung nutzen und damit nicht unnötig Schweiß, Körperlotion und Sonnenschutzcreme in das Wasser einbringen.

Weitere Chlor-Nebenreaktionsprodukte wie das für den „Hallenbadgeruch“ verantwortliche Trichloramin stehen im Verdacht, bei Säuglingen und Kleinkindern das Entstehen von Allergien und Asthma zu fördern. Aus toxikologischer Sicht ist deshalb das Babyschwimmen zumindest in Bädern mit „Hallenbadgeruch“ nicht zu empfehlen.
Trihalogenmethane und sonstige Nebenreaktionsprodukte der Chlorung in Beckenbädern
Im Infektionsschutzgesetz wird in § 37 Abs. 2 die wichtigste Anforderung an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt:
„Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“
Diese Anforderungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber sicherzustellen und werden durch die Gesundheitsämter überwacht.
Eine wesentliche Richtlinie für die Überwachung stellt die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Schwimm- und Badewasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt vom 04. Dezember 2013 dar: Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung
Die technische Ausstattung der Aufbereitungstechnik von Beckenbädern orientiert sich an der DIN19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“. Danach gilt, dass das Badebeckenwasser vor allem eine einwandfreie mikrobiologische Wasserqualität aufweisen muss. Da die Badegäste eine nicht unerhebliche Menge an Bakterien und Viren in das Badewasser einbringen, muss eine ausreichende Desinfektionskapazität vorgehalten werden, damit keine Gefahr für ihre Gesundheit zu besorgen ist.
Für öffentliche Bäder ist Chlor das einzig mögliche Desinfektionsmittel, da nur hiermit die notwendige Keimtötungsgeschwindigkeit von ca. 4 Zehnerpotenzen in 30 s bei Pseudomonas aeruginosa gewährleistet werden kann.
Durch die Zugabe von Chlor oder Chlorprodukten als Desinfektionsmittel können sich in Verbindung mit organischen Wasserinhaltsstoffen die Trihalogenmethane (THM) als Desinfektionsnebenprodukte bilden. Zu der Gruppe der THM gehört u. a. das Chloroform, das kanzerogene Eigenschaften hat.
Zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung gilt für die THM-Konzentration ein Richtwert von 0,02 mg/l - berechnet als Summe der THM als Chloroform (DIN 19643). Bei der Bewertung gemessener THM-Konzentrationen im Badebeckenwasser ist jedoch folgendes zu beachten:
- Die Gewährleistung einer einwandfreien mikrobiologischen Wasserqualität hat absoluten Vorrang.
- Eine gesundheitliche Gefährdung durch erhöhte THM-Gehalte ist v. a. über den Inhalationsweg gegeben, der direkte Kontakt über die Haut/die Schleimhäute hat kaum Bedeutung.
- Eine erhöhte Belastung des Luftkörpers über der Wasseroberfläche kann bei Hallenbädern auftreten. In Freibädern kann aufgrund der ständigen Frischluftzufuhr oberhalb des Wasserkörpers eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen werden, so dass hier der o. g. Richtwert nicht eingehalten werden muss.
Sofern erhöhte THM-Gehalte bei der Untersuchung der Badewasser Proben in unserem Laborbereich festgestellt werden, wird das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich per Fax informiert. Durch das Gesundheitsamt wird diese Information dann an den Betreiber des Bades weitergegeben und es werden ggf. notwendigen Abhilfemaßnahmen eingeleitet (z. B. erhöhte Frischwasserzufuhr, Optimierung der Aufbereitungstechnik).
Letztlich kann aber auch jeder Badegast selber dazu beitragen, dass das THM-Bildungspotenzial deutlich verringert wird, indem der Eintrag organischer Stoffe in das Badebecken vermieden oder zumindest deutlich verringert wird.
Ansprechpartnerinnen:
Uta Rädel
Tel.: 0391-2564-180
E-Mail: Uta.Raedel[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de
Dr. Diana Vester
Tel.: 0391-2564-182
E-Mail: Diana.Vester[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de