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Institutionen
Rechtliche Regelungen
- Badegewässerverordnung
- Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Meldeformulare
Stand: 07.08.2013
Im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten und der Zulassung von befristeten Abweichungen für chemische Parameter der Anlage 2 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.11.2011 (BGBl. I S. 2370), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 05.12.2012 (BGBl. I S. 2562) sind für die nach § 10 Absätze 3, 5 und 6 der Änderungsverordnung geforderten Meldungen die Formulare D1 – D3 zu verwenden.
D1
Meldung über die Zulassung einer Abweichung nach Art. 9 Abs. 7 TW-RL
(Erste zugelassene Abweichung)
D2
Meldung über die Zulassung einer Abweichung nach Art. 9 Abs. 1 TW-RL
(Zweite zugelassene Abweichung)
D3
Antrag auf Zulassung einer dritten Abweichung nach Art. 9 Abs. 2 TW-RL