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Aktuelle Informationen zur Trinkwasserverordnung

Die grundsätzlichen Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind in der EG-TWRL[1] für alle EG-Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Danach ist Wasser für den menschlichen Gebrauch „alles Wasser, ..., das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist, ....“ Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgte 2001 mit der TrinkwV 2001[2].

Am 1.11.2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung[3] in Kraft. Insbesondere ging es dabei um Klarstellungen, die Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Anpassungen an EU-Vorgaben. Wesentliche Änderungen betrafen

  • die Neuregelung der Überwachung des Parameters Legionellen in Warmwassersystemen
  • die Einführung eines Grenzwertes für Uran
  • die Informationspflicht der Verbraucher/Verbraucherinnen bei vorhandenen Bleileitungen,
  • flexiblere Regelungen für die Meldepflicht im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten und Anforderungen sowie die Zulassung von Abweichungen
  • eine differenziertere Einteilung der Wasserversorgungsanlagen.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung[4] wurde am 13.12.2012 veröffentlicht. Wesentliche Änderungen betrafen erneut die Überwachung von Warmwassersystemen und die Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser (§ 17 TrinkwV 2001).

Die Textfassungen zur EG-TWRL, Trinkwasserverordnung und IfSG sind auf der Internetseite des UBA zu finden:

http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/gesetze.htm.

Zu den einzelnen Themen werden Informationen unter der jeweiligen Rubrik bereitgestellt.

[1] Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32)

[2] Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I  vom 28.05.2011, S. 959)

[3] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom 28.11.2011 (BGBl. I vom 6.12.2011, S. 2370)