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Die Trinkwasser-Installation als Wasserversorgungsanlage – Informationen für Mieter und Vermieter

Stand: 07.08.2013

Die Trinkwasserverordnung beschreibt in ihren Begriffsbestimmungen, welche Anlagen Wasserversorgungsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind. Danach sind „Anlagen der Trinkwasser-Installation, aus denen Trinkwasser aus einer Anlage nach Buchstabe a oder b [zentrale oder dezentrale kleine Wasserwerke] an Verbraucher abgegeben wird (ständige Wasserverteilung)“.

Definition Trinkwasser-Installation nach Trinkwasserverordnung:
„Im Sinne dieser Verordnung [...] ist ´Trinkwasser-Installation´ die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich zwischen dem Punkt der Übergabe von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden.“ 

Nach § 4 TrinkwV 2001 gelten die allgemeinen Anforderungen an die Trinkwasserqualität auch bei der Verteilung des Trinkwassers. Damit gilt die Trinkwasserverordnung bis zu jeder Entnahmestelle in der Trinkwasser-Installation. Die in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte und Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers müssen an jeder Entnahmestelle für Trinkwasser sicher eingehalten werden. Alle Leitungen und Entnahmestellen müssen so beschaffen sein, dass eine nachteilige Beeinflussung der Trinkwasserqualität vermieden wird und bei lebenslangem Genuss und Gebrauch des Trinkwassers eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht auftreten kann. Dafür hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation (auch als Hausinstallation bezeichnet) in seinem Verantwortungsbereich Sorge zu tragen, denn auch Betreiber von Trinkwasser-Installationen (z. B. Vermieter von Wohnblocks) sind Wasserversorgungsunternehmer i. S. der Verordnung und müssen ihre jeweiligen Pflichten z.B. gegenüber ihren Mietern erfüllen.

Bei Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke (z. B. DIN, DVGW, VDI) bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Trinkwasser-Installation wird dieses Qualitätsziel erreicht. Für Arbeiten an der Trinkwasser Installation sind Fachkenntnisse erforderlich, so dass stets eine entsprechende Fachfirma hinzuzuziehen ist. Zudem dürfen Arbeiten an der Trinkwasser-Installation nur von Firmen durchgeführt werden, die im Installateurverzeichnis des Wasserversorgers gelistet sind.

Aus der o. g. Definition ergibt sich, das zur Hausinstallation alle Rohrleitungen, Armaturen und Wasserbehandlungsgeräte gehören, die sich zwischen dem Übergabepunkt des Wasserlieferanten (in der Regel in unmittelbarer Nähe zum Wasserzähler) und den Trinkwasserentnahmepunkten im Gebäude befinden. Dazu zählen insbesondere verschiedene Wasseraufbereitungsanlagen, wie z. B. Filter oder Wasserenthärtungsanlagen.

Eine unsachgemäße und nicht dem technischen Regelwerk entsprechende Verteilung des Trinkwassers über die Trinkwasser-Installation (Hausinstallation) zu jeder Entnahmestelle im Gebäude kann zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserqualität führen. Sehr häufig kommen dabei lange, weit verzweigte Leitungswege, ungenutzte oder wenig durchflossenen Leitungsbereiche, längere Verweilzeiten des Wassers im Netz, die Verwendung ungeeigneter Materialien und Werkstoffe oder bauliche Veränderungen in der Leitungsführung als Ursache in Betracht.

Eine regelmäßige Überwachung der Trinkwasserqualität erfolgt durch die Wasserversorger und durch die Gesundheitsämter. Sollten Sie Fragen zur Trinkwasserqualität in Ihrem Wasserversorgungsgebiet haben, fragen Sie bei dem Wasserversorger nach, der Sie mit Trinkwasser beliefert, oder bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Mit dem Flyer
„Die Hausinstallation als Wasserversorgungsanlage - Allgemeine Anforderungen zur Einhaltung der Wasserqualität; Eine Information für die Betreiber (Vermieter) und Nutzer (Mieter) von Hausinstallationen“soll auf diese speziellen Fragestellungen eingegangen werden. Neben Hinweisen zu Untersuchungs-, Anzeige- und Informationspflichten für die Betreiber dieser Anlagen enthält der Flyer u. a. auch Tipps zur richtigen Wasserentnahme, zu Arbeiten an der Hausinstallation und zur Werkstoffwahl. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des UBA unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3058.html

Ansprechpartnerinnen:
Uta Rädel
Tel. 0391-2564-180
E-Mail: uta.raedel[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de

Daniela Schön
Tel. 0931-2564-164
E-Mail: daniela.schoen[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de