Informationen zur Durchführung von Wasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme
Die TrinkwV 2001 regelt auch die Anforderungen an Untersuchungsstellen und an die Entnahme von Trinkwasserproben.
Nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2001 dürfen Untersuchungen und Probenahmen nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die
- nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten und hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen,
- über ein internes Qualitätsmanagementsystem verfügen,
- sich mindestens jährlich an Ringversuchen erfolgreich beteiligen und
- eine Akkreditierung durch eine hierfür allgemein anerkannte Stelle erhalten haben.
Des Weiteren hat die zuständige oberste Landesbehörde die im jeweiligen Bundesland ansässigen Untersuchungsstellen, die diese Anforderungen erfüllen, in einer Liste bekannt zu machen. Diese Liste ist hier abrufbar und enthält Detailangaben zum Leistungsspektrum der jeweiligen Untersuchungsstelle.
Somit werden an die Probenehmer entsprechende Anforderungen gestellt, um eine qualitätsgerechte Entnahme von Trinkwasserproben zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind die Mitarbeiter der Gesundheitsämter, die Wasserproben entnehmen, in das Qualitätsmanagementsystem des Landesamts für Verbraucherschutz eingebunden. Durch regelmäßige Schulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt. Grundlage hierfür sind die DIN EN ISO 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Kalibrier- und Prüflaboratorien“ und die entsprechenden Normen zur Bestimmung der einzelnen Parameter.
Damit wird deutlich, dass nicht jeder eine Trinkwasserprobe selbst entnehmen und zu einer Untersuchungsstelle bringen kann!
Die von einigen Vereinen z. T. angebotenen Trinkwasseruntersuchungen erfüllen in der Regel diese Anforderungen nicht und stellen somit keine Untersuchungen im Sinne der Trinkwasserverordnung dar.
Entsprechende Probenahmen und Untersuchungen werden von verschiedenen Trinkwasseruntersuchungsstellen angeboten, eine Auswahl kann aus der o. g. Liste erfolgen.
Kontakt:
Daniela Schön
Tel.: 0391 2564 164,
E-Mail: daniela.schoen[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de
Uta Rädel
Tel.: 0391 2564 180,
E-Mail: uta.raedel[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de