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Qualitätssicherung

Stand 07.08.2013

In § 15 Abs. 4 und 5 TrinkwV 2001 beschreibt die Trinkwasserverordnung  die Anforderungen an Trinkwasseruntersuchungsstellen. Diese Anforderungen gelten sowohl für die Durchführung der Untersuchungen als auch für die Probennahmen. So müssen die Untersuchungsstellen

  • die Vorgaben nach Anlage 5 der TrinkwV 2001 einhalten,
  • nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten,
  • über ein internes Qualitätssicherungssystem verfügen,
  • sich mindestens 1x pro Jahr an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen,
  • über hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und
  • durch die nationale Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.

In den Grundsätzen für die Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sind diese Anforderungen näher erläutert http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/start-lav/trinkwasseruntersuchungsstellen/.

In der Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des BMG beim UBA zum Thema „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ werden ähnliche Anforderungen an Untersuchungsstelle und Probennahme für Schwimm- und Badebeckenwasser  formuliert.

Die internationale Norm  DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ von 2007 legt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz für die Durchführung von Untersuchungen einschl. Probennahmen fest.

Der Bereich Wasserhygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz besitzt seit 2003 eine Akkreditierung für die Trink- und Badewasseruntersuchungen einschl. Probennahme.  Die Reakkreditierung erfolgte im April 2008. Die Neuakkreditierung durch die DAkks wurde 2013 erfolgreich durchgeführt.

Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter in den Landkreisen/kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, die Trink- oder Badewasserproben im Rahmen ihrer amtlichen Überwachungstätigkeit entnehmen, sind vertraglich in das Qualitätsmanagementsystem des Landesamt für Verbraucherschutz eingebunden und werden regelmäßig zu allen Fragen der Probennahme geschult.

Kontakt:
Daniela Schön
Tel.: 0391 2564 164,
E-Mail: Daniela.Schoen[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de

Uta Rädel
Tel.: 0391 2564 180,
E-Mail: Uta.Raedel[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dr. Diana Vester
Tel.: 0391 2564 182,
E-Mail: Diana.Vester[at]lav.ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 [r1]Verlinkung zur DAkkS