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Keimgehalt in Milchschaum aus Gaststätten und Restaurants

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Presseinformation Nr. 017/18

Halle, 09.11.2018

 

Halle.  – Cappuccino und Latte Macchiato gehören zu den Kaffeespezialitäten mit aufgeschäumter Milch, die der Verbraucher in fast jeder gastronomischen Einrichtung erhält. Im Rahmen eines bundesweiten Programmes untersuchte der Fachbereich Lebensmittelhygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) in den Jahren 2017 und 2015 diese aufgeschäumte Milch auf ihren mikrobiologischen Status. Insgesamt 37 Proben aufgeschäumter Milch und Milch aus Vorratsbehältern wurden im vergangenen Jahr analysiert. Erfreulich war, dass sich - im Vergleich zum Jahr 2015 - sowohl die mikrobiologische Beschaffenheit, als auch der Geruch und der Geschmack deutlich verbessert hatten. Nur drei Proben mussten aufgrund des nachgewiesenen Keimgehaltes beanstandet werden. Sechs weitere Proben wiesen im Vergleich zu den übrigen Proben erhöhte Keimgehalte auf. Geruchs- oder gar Geschmacksabweichungen wurden bei keiner der eingesandten Probe nachgewiesen.

Ein Rückblick in das Jahr 2015 zeigt, dass in Sachsen-Anhalt damals acht von 20 Proben lebensmittelrechtlich zu beanstanden waren und weitere fünf Proben erhöhte Keimgehalte aufwiesen.

Mikrobiologisch am stärksten belastet war die Milch aus den Vorratsbehältern. Der Keimgehalt des fertigen Milchschaumes ist abhängig vom Herstellungsprozess (insbesondere Heiß- oder Kaltaufschäumung). Eine Heißaufschäumung tötet die vorhandenen Bakterien zwar ab, das Ziel eines hygienischen Handelns sollte jedoch sein, es gar nicht erst zu einer Vermehrung kommen zu lassen.

Unsere Untersuchungsergebnisse zeigen, dass wir mit der Überprüfung der mikrobiologischen Beschaffenheit zu der Verbesserung der Situation beitragen konnten.