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Keuchhusten in Sachsen-Anhalt auf dem Vormarsch

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Presseinformation 018/18
Halle, 12. November 2018

Halle. - Bereits 836 Keuchhusten-Erkrankungsfälle in 2018 registrierte das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Sachsen-Anhalt. Das sind schon jetzt mehr als im gesamten Jahr 2017 (814). Ähnlich wie in diesem Jahr sahen die Zahlen 2012 aus. Damals trafen 948 Meldungen ein. Von 2013 bis 2015 war die Zahl der Erkrankungsfälle wieder rückläufig, um ab  2016 erneut anzusteigen. Diese zyklischen Wellen alle vier bis sechs Jahre sind typisch für Keuchhusten.

Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, deren Erreger durch engen Kontakt zu einer erkrankten Person über Husten, Niesen und Sprechen übertragen werden. Typisches Symptom sind die anfallsartigen, mehrere Wochen andauernden Hustenattacken mit Atemnot. Besonders gefährdet sind Neugeborene, die ohne mütterlichen Immunschutz auf die Welt kommen und ungeimpfte Säuglinge, weshalb bei diesen das Risiko für schwerwiegende Komplikationen bis hin zum Atemstillstand mit Todesfolge groß ist.

Das Risiko zu erkranken ist ebenfalls bei Kindern und Jugendlichen besonders hoch. Jedoch kommt die Erkrankung sehr häufig auch bei Erwachsenen vor. Etwa zwei Drittel aller Erkrankungsfälle treten bei Personen ab einem Alter über 19 Jahren auf.

Aus diesem Grund gibt es seit vielen Jahren Empfehlungen zur Keuchhustenimpfung für Säuglinge und Kleinkinder, Schulkinder, Teenager und Erwachsene. Diese werden alljährlich wissenschaftlich überprüft und aktualisiert. Während hohe Keuchhusten-Impfraten von 94,1 % im Jahr 2018 bei Vorschulkindern einen guten Schutz vor der Erkrankung signalisieren, liegen die Impfraten für die notwendigen Auffrischimpfungen in späteren Lebensjahren deutlich tiefer. Gerade hat die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) das Impfalter für die zweite Auffrischimpfung gegen Keuchhusten vom 18. auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt. Auch jeder Erwachsene soll, wenn bis jetzt noch nicht erfolgt, eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten erhalten. Insbesondere sollte jeder Erwachsene mit Neugeborenen, Säuglingen und Kindern in der Familie oder im näheren Umfeld seinen Impfstatus bzw. seinen Impfausweis vom Arzt überprüfen und sich bei fehlender Impfung impfen lassen. Impfen schützt!