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Europäischer Antibiotikatag am 18. November 2018

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Presseinformation Nr. 019/18
Halle, 16.November 2018

 

Halle. - Alljährlich findet zur Förderung der öffentlichen Gesundheit am 18. November der Europäische Antibiotikatag statt. Er soll das Bewusstsein für die Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen schärfen und über die umsichtige Anwendung von Antibiotika informieren. Neueste Daten bestätigen, dass sich immer mehr Patienten mit antibiotikaresistenten Bakterien infizieren und Antibiotikaresistenzen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen. Der umsichtige Einsatz von Antibiotika kann dazu beitragen, dass resistente Bakterien eingedämmt werden und Antibiotika auch zukünftig wirksam bleiben.

Ein wesentlicher Bestandteil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist die Vermeidung des Eintrags von pharmakologisch wirksamen Stoffen in die Lebensmittelkette. In diesem Zusammenhang werden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) verschiedenste Proben aus den Tierhaltungen und Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Honig und Milch auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Höchstmengen von Antibiotika untersucht.

Neben den Laboruntersuchungen finden auch von Seiten der Wirtschaftsbeteiligten in allen Molkereien Eingangsuntersuchungen der Milchanlieferungen aus den Milcherzeugerbetrieben statt. So wird die Rohmilch routinemäßig noch vor der Verarbeitung in der Molkerei auf antibiotische Hemmstoffe getestet. Belastete Milchanlieferungen werden zurückgewiesen und die belastete Milch nicht für die weitere Verarbeitung verwendet.

Zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung einer solchen Milchanlieferung ist es notwendig, gegebenenfalls vorhandene antibiotische Hemmstoffe genauer zu identifizieren und zu quantifizieren. Liegt der Hemmstoff in einer Konzentration oberhalb der gesetzlichen Höchstmenge vor, muss geprüft werden, ob im Erzeugerbetrieb eine nicht sachgemäße Anwendung von Antibiotika erfolgte.

In diesem Kontext erhielt der Fachbereich Veterinärmedizin des LAV 2017 insgesamt 79 Milchproben zur Abklärung möglicher Antibiotikarückstände. Davon enthielten drei Proben das Antibiotikum Benzylpenicillin oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge.

Alle drei Befunde zu diesen Positivproben wurden zur weiteren Ursachenermittlung der Eintragsquelle an die zuständigen Veterinärämter der Landkreise weitergeleitet.