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Unüberlegter Kauf von Lichterketten kann gefährlich werden

Marktkontrollen zur Produktsicherheit

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 034/2018
Halle, 07. November 2018

Halle.  – Lichterketten, Lichtschläuche, beleuchtete Fensterbilder und andere vorweihnachtliche Beleuchtungsartikel erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Aus diesem Grund werden alljährlich in der Vorweihnachtszeit vom Landesamt für Verbraucherschutz Lichterketten kontrolliert. Schwerpunkt der Kontrollen sind Weihnachtsmärkte, aber auch Sonderpostenmärke und sogenannte ASIA-Shops. Dabei zeigten sich bei diesen Produkten die Mängelschwerpunkte sehr schnell. Mangelhafte Lichterketten zeichnen sich überwiegend durch einen zu geringer Kabelquerschnitt, eine mangelhafte Isolierung der Leitungen oder funktionsunfähige Zugentlastungen aus. Von diesen Produkten kann eine akute Brand- und Stromschlaggefahr ausgehen. Oftmals fehlen aber auch Warnhinweise und Gebrauchsinformationen in deutscher Sprache oder sie sind unverständlich. Wissen Sie sofort, was mit dem Hinweis „Vor Service- oder Wartungsarbeiten Netzstecker ziehen“ gemeint ist?

Wer als Verbraucher auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Lichterkette in einer seriösen Handelseinrichtung erwerben. Denn die dort kontrollierten Lichterketten sind in der Regel mängelfrei. Verbraucher sollten unbedingt auf eine CE-Kennzeichnung achten, wenn die Lichterketten mit dem 230 V-Versorgungsnetz verbunden werden kann. Außerdem müssen Warnhinweise und Gebrauchsinformationen in deutscher Sprache an der Lichterkette oder auf der Verpackung vorhanden sein. Lichterketten für den Außenbereich müssen dafür auch geeignet sein. Der Verbraucher erkennt dies an der Kennzeichnung IP 44 (oder höher) bzw. am „Tropfensymbol“ (Tropfen im Dreieck). Werden diese Tipps beachtet, steht einem festlich beleuchteten Haus und einer friedlichen Weihnachtszeit fast Nichts mehr im Wege.