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Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Damit die Silvesternacht nicht zum Fiasko wird

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Presseinformation Nr. 042/2018
Halle, 14. Dezember 2018

 

Halle.  – Ein Feuerwerk zu Silvester begeistert. Leider ereignen sich durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern Jahr für Jahr zahlreiche Unfälle. „Das muss nicht sein“, so Silke Barnetz vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV). Ihr Tipp: „Augen auf beim Kauf von Silvesterfeuerwerk. Nur pyrotechnische Gegenstände kaufen, auf denen der Handelsname und der Hersteller, die Angaben F1 (z. B. auf Knallerbsen und Tischfeuerwerk) bzw. F2 (auf Batterien und Raketen), die CE-Kennzeichnung, die Altersgrenze, die Nettoexplosivstoffmasse (NEM) und die Sicherheitshinweise in Deutsch angegeben sind“.

Ferner rät die LAV-Expertin zum Kauf in seriösen Handelseinrichtungen. „Der Kunde kann hier davon ausgehen, dass das Silvesterfeuerwerk sicher ist“, so Silke Barnetz. „Vorsicht beim illegalen Straßenkauf und Einkäufen im Ausland!“.


Wo zu Hause hin mit der Pyrotechnik?

Generell ist Silvesterfeuerwerk nur in unbewohnten Räumen aufzubewahren. Dazu gehören z. B. Abstell- und Kellerräume. Ungeeignet sind Flure, Heiz- und Sanitärräume.

Auch wenn der Wunsch groß ist, gleich mit der Knallerei beginnen zu wollen, das Zünden der Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist erst am 31. Dezember ab 0:00 Uhr und bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr, erlaubt. Personen unter zwölf Jahren dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und Personen unter 18 Jahren keine der Kategorie F2 abbrennen.


Was ist beim Abbrennen zu beachten?

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur im Freien gezündet werden. Das Zünden in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist  nicht erlaubt.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen zu werfen. Beim Zünden die übrigen pyrotechnischen Gegenstände nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen. Silvesterfeuerwerk nicht auf dem Balkon zünden oder hinunterwerfen. Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken. Die Flugrichtung der Raketen und Batterien ist so zu wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbaren Materialien niedergehen können. Windrichtung und -stärke sind zu beachten! Nach dem Anzünden des pyrotechnischen Gegenstandes diesen nicht in den Händen behalten. Auf Sicherheitsabstand gehen. „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden. Die Hinweise der Gebrauchsanleitung beachten! Nach einer Wartezeit sind diese durch Tränken in Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände herstellen oder verändern ist lebensgefährlich und deshalb verboten!

Weiter Informationen finden Sie hier.