Fünf Beschäftigte sterben bei Arbeitsunfällen 2018 in Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 003/2019
Halle, 08. Januar 2019
Halle. – Fünf Unfälle, bei denen Beschäftigte während ihrer beruflichen Tätigkeit ums Leben kamen, untersuchte das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) im vergangenen Jahr. Im Jahr 2017 starben acht Beschäftigte in Sachsen-Anhalt durch Arbeitsunfälle. „Die geringen Zahlen erschweren ein Ableiten von Unfallschwerpunkten“, so LAV-Sprecherin Peggy Wießner. „Sicher ist, jeder Tote ist einer zu viel.“
Das LAV führt zentral für Sachsen-Anhalt die Statistik aller in den Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht fallenden tödlichen Arbeitsunfälle. Die Unfalluntersuchung erfolgt regelmäßig sofort nach Bekanntwerden des Geschehens.
Dabei zeigt sich immer wieder, die Unfallursachen sind vielschichtig. Im Jahr 2018 waren diese meist auf ein Fehlverhalten des Verunfallten, einer anderen Person, das Missachten von Sicherheitsabständen zu Gefahrenbereichen oder fehlende bzw. nicht genutzte Sicherungsmittel zurückzuführen.
So wurde z. B. Ende Juli 2018 im Bereich der Landwirtschaft eine Beschäftigte von einem rückwärtsfahrenden Ackerschlepper beim Ankoppeln eines Anhängers eingeklemmt. Sie verstarb noch an der Unfallstelle.
Ein weiterer Unfall ereignete sich während Baumfällarbeiten. Ein umstürzender Baum verletzte einen Beschäftigten derart schwer, dass er eine Woche später seinen Verletzungen im Krankenhaus erlag.
Neben sicherer Technik und sicheren Arbeitsstätten spielt eine zweckmäßige und sichere Arbeitsorganisation, einschließlich der Arbeitsschutzorganisation, eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung von Arbeitsunfällen.