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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 039/2019
Halle, 03. April 2019

Am 26. Oktober 2018 wurde im Altmarkkreis Salzwedel an einem Bienenstand der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) amtlich festgestellt und Sperrgebietsuntersuchungen in einem Umkreis von 3 km veranlasst. Dabei wurde in weiteren 22 Bienenvölkern von elf Imkern der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) labordiagnostisch nachgewiesen. Erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen wurden vom zuständigen Veterinäramt angeordnet. Sie sollen im Mai abgeschlossen werden. Dabei ist der erstmalige Einsatz eines „Bienengesundheitsmobil“ in Sachsen-Anhalt geplant.

Wie wurde die AFB in Klötze entdeckt?

Futterkranzuntersuchungen, die freiwillig vom Imker veranlasst wurden, führten Mitte Oktober 2018 zum AFB-Verdacht. Bei amtlichen Nachuntersuchungen durch das zuständige Veterinäramt wurde ein Bienenvolk mit klinischen Symptomen erkannt und der Erreger der AFB bei diesem Volk labordiagnostisch nachgewiesen. Der Ausbruch der Faulbrut wurde daraufhin amtlich festgestellt, ein Sperrgebiet mit einem Radius von 3 km eingerichtet und dieses öffentlich bekannt gegeben. Bei amtlich veranlassten Sperrgebietsuntersuchungen wurden 19 Bienenstände mit 138 Völkern klinisch und labordiagnostisch über Futterkranzproben auf Faulbruterreger untersucht. Dabei wurden weitere 22 infizierte Bienenvölker bei elf Imkern entdeckt.

Aktueller Stand der Seuchenbekämpfung und wie geht es weiter?

Zur Vermeidung einer Weiterverbreitung der AFB wurden alle 22 nachweislich infizierten Bienenvölker vorsorglich getötet und in einer Müllverbrennungsanlage unschädlich beseitigt. 60 Völker gelten derzeit als ansteckungsverdächtig und werden bis Ende März erneut untersucht. Darüber hinaus laufen derzeit Umgebungsuntersuchungen in dem auf 10 km erweiterten Sperrgebiet. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Untersuchungen wird über weitere Bekämpfungsmaßnahmen entschieden.

Geplant sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Mai. In den betroffenen Bienenständen sollen aus den ansteckungsverdächtigen Völkern Kunstschwärme gebildet sowie die Reinigung und Desinfektion der kontaminierten Beuten und Ausrüstungsgegenstände durchgeführt werden. Dabei soll ein „Bienengesundheitsmobil“ erstmals in Sachsen-Anhalt zum Einsatz gelangen. Es handelt sich um Ausrüstungsgegenstände wie Laugenkessel, Wachsschmelzer, mehrere Gasbrenner, Arbeitsschutzkleidung und diverse Werkzeuge, die für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten erforderlich sind. Alles wird auf einem Hänger zentral gelagert. Es kann zur Seuchenbekämpfung vom jeweiligen Landkreis ausgeliehen und zum Einsatzort transportiert werden.

Frühestens acht Wochen nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen kann die Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahmen durch amtliche Nachuntersuchungen überprüft werden. Bei klinisch und labordiagnostisch negativen Befunden an entnommenen Futterkranzproben kann das zu einer Aufhebung von Seuchensperrmaßnahmen führen und ggf. auf eine zweite Nachuntersuchung verzichtet werden. Sofern bei Erregernachweis keine klinischen Symptome an Brutstadien offensichtlich sind, wird eine Wiederholungsuntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen.