Menu
menu

Kennzeichnungspflicht für unter Schutzatmosphäre verpackte Lebensmittel

MAP-Verpackung verlängert Haltbarkeit von Produkten

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 052/2019
Halle, 20. Mai 2019

Halle.Wenn Lebensmittel unter Luft verpackt werden, sind sie Bedingungen ausgesetzt, die zu unerwünschten Veränderungen führen können. Diese unerwünschten Einflüsse können durch Verpacken der Lebensmittel unter Schutzatmosphäre (MAP – Modified Atmosphere Packaging) unterdrückt oder reduziert werden. Doch was ist eine Schutzatmosphäre? Hierbei wird die Umgebungsluft durch ein gezielt geändertes Gasgemisch aus Sauerstoff (O2), Kohlendioxid (CO2), Stickstoff (N2) oder andere Inertgase (Edelgase) ersetzt. Das auf das jeweilige Produkt abgestimmte Gasgemisch bewirkt eine Verlängerung der Haltbarkeit. Mit dieser Technologie verpackte Lebensmittel sind mit dem Hinweis „unter Schutzatmosphäre verpackt" zu kennzeichnen.

Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) werden regelmäßig in Schutzatmosphäre verpackte Lebensmittel wie Fisch, Fleisch, Wurst, Nüsse und Brot auf ihre Gaszusammensetzung in der Verpackung untersucht.

Untersuchungsergebnisse

Seit vergangenem Jahr wurden im LAV 60 Proben, mit insgesamt 99 Teilproben, mit dem Hinweis „unter Schutzatmosphäre verpackt" in der Kennzeichnung untersucht. Bei über 90 % der untersuchten Proben erfolgte der vollständige Austausch der Umgebungsluft. In den Verpackungen der restlichen Proben wurde zum Teil ein kaum verändertes Gasgemisch nachgewiesen oder die Zusammensetzung entsprach der Umgebungsluft. In diesen Fällen wurde der Hersteller benachrichtigt, seine Technologie zu überprüfen. Beanstandet werden musste hingegen ein unter Schutzgas verpacktes Produkt, welches nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet wurde.

Die Untersuchungen im Fachbereich Lebensmittelsicherheit haben noch einen weiteren Nutzen. Sie unterstützen die Arbeit der Polizei. Die dabei angewandte Schnellmethode erkennt rasch mögliche kriminelle Manipulationen von Lebensmitteln, die unter Schutzgas verpackt werden. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 100 derartige Verdachtsproben im Zusammenhang mit einer Discounter-Erpressung erfolgreich untersucht.

Verbraucher-Tipp

Beim Lebensmittelkauf sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher die Unversehrtheit der Verpackung prüfen. Letztlich gewährleistet diese den Erhalt der Schutzatmosphäre und nur sie wiederum die angegebene Haltbarkeit des Lebensmittels.

Luft (Umgebungsluft) ist ein Gasgemisch, das sich zusammensetzt aus Stickstoff (78 %) und Sauerstoff (21 %). Daneben gibt es noch Edelgase und andere Spurenelemente (u. a. Kohlendioxid), deren Anteil zusammen bei etwa 1 % liegt.