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Blauzungenkrankheit zurück in Deutschland

Neue Risikobewertung zur Verschleppung der Tierseuche

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 051/2019
Halle, 21. Mai 2019

Halle.Am 12. Dezember 2018 wurde die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wieder in Deutschland festgestellt – nachdem es seit 2012 offiziell frei von dieser Tierseuche war. Seit Dezember 2018 ist es zu 56 Nachweisen in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und im Saarland gekommen. Gemäß der geltenden Rechtsgrundlage wurden Restriktionszonen erstellt, die die drei betroffenen Länder, sowie Teile von Bayern, Nordrhein-Westphalen und Hessen betreffen (siehe Abbildung).

Das BTV-8 Virus zirkuliert derzeit auch in Frankreich, Belgien und der Schweiz.

In Sachsen-Anhalt gab es bisher keine Feststellungen. Darüber hinaus befindet sich
Sachsen-Anhalt gegenwärtig auch nicht in einer Restriktionszone und gilt somit als
BTV 8 – freies Gebiet.

 

Symptome und Übertragungswege

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease – BT) ist eine virusbedingte Erkrankung. Ihr Name leitet sich von der blauen Verfärbung der Zunge (Zyanose) ab. Sie betrifft Wiederkäuer, insbesondere Schafe, Ziegen und Rinder. Während Rinder oft symptomlos oder mit milder Klinik erkranken, kann sie bei Schafen akut, mit schweren Symptomen bis tödlich verlaufen.

Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch kleine blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (auch Gnitzen genannt). Menschen sind für das Virus nicht empfänglich, deshalb können Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden.

Das Risiko der Übertragung und somit der Verschleppung nach Sachsen-Anhalt hängt von der Aktivität dieser Mücken ab.

 

Risikobewertung und Vorbeugemaßnahmen

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat hinsichtlich der Verschleppung der Blauzungenkrankheit in die freien Gebiete in Deutschland eine qualitative Risikobewertung erstellt. Danach wird das Risiko der Verschleppung durch Mücken für die Monate Mai bis Oktober als hoch eingeschätzt, da die Witterung in diesen Monaten die Aktivität dieser Insekten befördert.

Das Risiko der Verschleppung durch Zukauf von infizierten Tieren aus den Restriktionszonen wird als vernachlässigbar eingeschätzt, wenn die Tiere einen Impfschutz haben, oder bei ihnen Antikörper nachgewiesen wurden, bei tragenden Tieren müssen diese aber bereits vor der Trächtigkeit nachweislich sein.

Generell ist in den Monaten von Mai bis Oktober eine erhöhte Aufmerksamkeit notwendig. Es wird empfohlen, Tiere aus Restriktionszonen nur dann zu kaufen, wenn diese über einen Impfschutz verfügen. Bei Auftreten oben genannter Symptomatik wird empfohlen, Proben zur Abklärung dem Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutzes Sachsen-Anhalt zu übersenden. Der Versand an eine Klinik erfolgt bei unbekannter Ursache.

Der Schutz, der durch Repellentien gegeben wird, wird aus hiesiger Sicht als nicht ausreichend eingeschätzt, um eine Infektion zu verhindern.

Auch deswegen wird die Impfung der Wiederkäuer in Sachsen-Anhalt als vorbeugende Maßnahme dringend empfohlen.

Die Risikobewertung des FLI finden Sie unter https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00021501/BTV_Risikobewertung_2019-04-26.pdf

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin/wiederkaeuer/