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Listeriose bei einem Goldkopflöwenäffchen

Landesamt für Verbraucherschutz –
Presseinformation Nr. 054/2019
Halle, 04. Juni 2019

Halle. – Das Goldkopflöwenäffchen (Abb. 1) ist eine Primatenart der Gattung der Löwenäffchen aus der Familie der Krallenaffen und in Brasilien beheimatet.

Bei einem verstorbenen, in das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal eingesandten Goldkopflöwenäffchen aus einem Zoologischen Garten wurde mittels der durchgeführten Untersuchungen eine Listeriose (Infektion mit Listeria monocytogenes) diagnostiziert. Neben einer Entzündung im Aufhängeapparat des Darmes fielen vor allem die Leber und die Gallenblase durch eitrige Entzündungsprozesse (Abb. 2) auf.

Erreger

Listerien gehören zu den Bakterien der Gattung Listeria (L.) und sind gram-positive, kurze Stäbchen. L. monocytogenes ist dabei die bedeutendste Listeria-Spezies und besitzt zoonotisches Potenzial. D. h. es handelt sich um einen von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragbaren Infektionserreger.

 

Vorkommen von L. monocytogenes (Reservoir)

L. monocytogenes ist weltweit verbreitet und kommt überall in der Umwelt vor (Erde, auf Pflanzen, Abwässer). Zudem werden die Bakterien häufig in Tierfutter, wie verdorbener Silage, gefunden. Der Erreger kann auch im Kot/Stuhl von klinisch gesunden Tieren und Menschen nachgewiesen werden.

 

Infektionsweg

Eine Infektion (Listeriose) kann beim Tier durch die Aufnahme des Bakteriums über den Verdauungs- (oral), den Atmungstrakt (aerogen) oder bei direktem Kontakt mit infizierten, erkrankten anderen Tieren entstehen. Die Erreger sind in der Lage über intakte Schleimhäute oder über kleine Schleimhautverletzungen in den Körper einzudringen. Sie besitzen bei Bedarf die Fähigkeit in den Zellen (intrazellulär) des Organismus zu leben (parasitieren) und sich dort zu vermehren. Der Mensch infiziert sich in der Regel durch kontaminierte Lebensmittel.

 

Erkrankung (Listeriose)

Es können eine Vielzahl unserer Haustiere (v. a. Wiederkäuer), aber auch Zoo- und Wildtiere erkranken. Verschiedene Verlaufsformen der Listeriose (bakterielle Allgemeininfektion, Gehirn-, Gehirnhaut-, Gebärmutter-, Euterentzündungen) sind bekannt. Unbehandelt kann eine Infektion tödlich verlaufen. Darüber hinaus gibt es sog. „unbemerkte“ Darminfektionen, die mit einer Erregerausscheidung und deren Verbreitung einhergehen.

Beim Menschen1 werden eine Infektion des Magen-Darmkanals mit Durchfall, die Schwangerschafts-Listeriose und die nicht-schwangerschaftsassoziierte, invasive Listeriose unterschieden. Erkrankungen treten v. a. bei abwehrgeschwächten Personen (Neugeborene, alte Menschen, Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Glukokortikoidtherapie, Transplantierte, Schwangere) auf.

 

Fazit, Infektionsschutz

Da unsere Haustiere an einer Listeriose erkranken können, ist jedem Tierhalter anzuraten, bei Auffallen von Veränderungen im Verhalten bzw. bei gestörtem Allgemeinbefinden seines Tieres, zeitnah einen Tierarzt um Rat zu fragen. Sowohl in der Tierhaltung als im Umgang mit Tieren sollten grundlegend zum Infektionsschutz der Tiere als auch des Tierhalters Standardhygienemaßnahmen eingehalten werden.

Beim Menschen1 gehört die Listeriose zu den lebensmittelbedingten, meldepflichtigen Krankheiten mit der höchsten Letalität1. Insbesondere der Verzehr nicht erhitzter, vom Tier stammender Lebensmittel (Rohfleischerzeugnisse, Rohwurst, roher Fisch, geräucherte, marinierte Fischerzeugnisse, Rohmilchweichkäse) und vorgeschnittene, abgepackte Blattsalate können zu Infektionen führen. Daher sollten Risikogruppen (immungeschwächte Personen) auf deren Verzehr verzichten.

1 Robert Koch Institut, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2017