Impfempfehlung für einmalige Keuchhusten-Impfung im Erwachsenenalter bleibt unverändert bestehen
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 057/2019
Halle, 03. Juli 2019
Halle. – Obwohl die Erkrankungshäufigkeit an Keuchhusten bei Kindern und Jugendlichen höher ist als bei Erwachsenen, kommt diese irrtümlich auch als „Kinderkrankheit" bezeichnete infektiöse Erkrankung inzwischen ebenso häufig bei Erwachsenen vor.
Keuchhusten, auch als 100-Tage-Husten bezeichnet, beginnt mit Erkältungserscheinungen, bald jedoch führen anfallsartige Hustenattacken zu Atemnotanfällen, die häufig von Erbrechen begleitet sind. Als Komplikationen der Erkrankung bei Erwachsenen kommen Nasennebenhöhlen- und Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und Rippenbrüche vor. Besonders gefährdet sind Neugeborene, die wegen der Unreife des noch jungen Immunsystems über keinerlei Abwehr gegen die Keuchhusten-Erreger verfügen. Hier führen Atemaussetzer unweigerlich zum Tod.
Seit 2009 wird von der STIKO eine standardmäßige einmalige Impfung gegen Keuchhusten für alle Erwachsenen empfohlen. Außerdem sollen alle Frauen im gebärfähigen Alter, alle Personen mit engem Kontakt zu einem Neugeborenen sowie alle im Gesundheitsdienst oder in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeitenden Personen eine Impfung erhalten. Da es jedoch keinen Einzelimpfstoff ausschließlich gegen Keuchhusten gibt, soll die Keuchhustenimpfung mit einem Kombinationsimpfstoff erfolgen, mit dem gleichzeitig der Schutz vor Tetanus und Diphtherie aufgefrischt wird.
Leider wird diese Impfempfehlung bisher nur unzureichend umgesetzt. Anhand von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung konnte ermittelt werden, dass in einem Zeitraum von 2007 bis 2016 insgesamt nur 32,4 % aller Erwachsenen eine Impfung gegen Keuchhusten erhalten hatten, dabei war ein deutlicher Unterschied der Impfraten zwischen den östlichen (50,8 %) und den westlichen Bundesländern zu beobachten. Allerdings waren 53,6 % der Erwachsenen mit einem tetanushaltigen Impfstoff geimpft worden, weshalb aus diesen Zahlen ersichtlich wird, dass nicht jeder Geimpfte die einmalige empfohlene Booster-Impfung mit einem Tdap-Impfstoff erhalten hatte.
Deshalb beschloss die STIKO im April 2019, die Standardimpfempfehlung des einmaligen Keuchhusten-Boosters (Auffrischung) für Erwachsene beizubehalten. Ebenso bleiben die Indikationsimpfempfehlungen für einen 10-Jahres-Rhythmus für Frauen im gebärfähigen Alter, enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende von Neugeborenen sowie für Personen, die im Gesundheitsdienst oder in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten.
Die Empfehlungen zur Grundimmunisierung im Säuglings- und Kleinkindalter sowie die Boosterimpfungen bei Kindern und Heranwachsenden bleiben genauso erhalten.