Menu
menu

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im öffentlichen Sektor – eine lohnenswerte Aufgabe

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 070/2019
Halle, 02. September 2019

Halle. – Die Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gehört in jede schriftliche Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Bereits 2013 erfolgte die Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes. Hatten sich bis dahin viele Unternehmen meist „nur" mit der technischen Gefährdung von Tätigkeiten auseinandergesetzt, kam es nun zur Konfrontation mit einer neuen Herausforderung, der sich auch öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Hochschulen, Vereine und Sozialversicherungsträger stellen mussten. Oft unsicher, näherten sie sich dem Thema. Jede auf ihre Weise. Dabei könnten alle voneinander lernen. Denn wie man die vorhandenen, grundsätzlich neutralen Belastungen erfasst und bewertet, ist jedem Unternehmen und jeder Behörde selbst überlassen. Wichtig ist, dass das Vorgehen dabei strukturiert und nachvollziehbar ist.

Im Vorfeld müssen alle Beteiligten (Führungskräfte, Betriebs- oder Personalrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit usw.) für das gemeinsame Ziel der Verbesserung der Arbeitssituation gewonnen werden, um die Zielvorgaben einer Beurteilung festzulegen. Dabei ist vieles zu klären: Wie soll die Arbeitssituation optimal aussehen? Welche Änderungen sind dafür notwendig? In welcher Form und in welchem zeitlichen Rahmen soll das Ziel erreicht werden? Wie so oft erwiesen sich viele Wege als zielführend. So kann ein großer Sozialversicherungsträger z. B. gute Erfahrungen damit machen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem schriftlichen, anonymen Fragebogen zu ihren Arbeitsumständen zu befragen. Ein kleiner Verein hingegen könnte die Vorzüge von moderierten Gruppenverfahren für die gemeinsame Festlegung von belastungsoptimierenden Maßnahmen für sich nutzen.

Für viele öffentliche Träger erwies es sich als sinnvoll, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit existierenden Tätigkeiten im Gesundheitsmanagement zu verbinden. So können beispielsweise die bei der Beurteilung festgestellten Gefährdungen durch im Gesundheitsmanagement verankerte Maßnahmen vermindert werden. Dies können gemeinsame, gesundheitsförderliche Aktivitäten oder gegenseitige kollegiale Unterstützung bei der ergonomischen Einrichtung von Arbeitsplätzen sein. Auf diese Weise werden vorhandene Kräfte und Ressourcen nutzbringend gebündelt.

Das Arbeitsschutzgesetz und die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn in öffentlichen Dienstverhältnissen sprechen eine deutliche Sprache: Die Bewertung der mit der Arbeitstätigkeit verbundenen Belastungen ist Teil einer gesunden und modernen öffentlichen Verwaltung. Hierbei ist es sinnvoll, dass die Gefährdungsbeurteilung als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess betrachtet wird, der zu einer Optimierung der Arbeitssituation der Beschäftigten beiträgt. Das wichtigste ist dabei jedoch, dass im gesamten Prozess eine offene, vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Prozessverantwortlichen und allen anderen Beteiligten herrscht. Nur wenn die Bedenken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Führungskräfte, ernstgenommen und ausgeräumt werden, kann darauf eine erfolgreiche Zusammenarbeit aufbauen.