Die Haltung exotischer Tiere als Heimtiere gewinnt eine zunehmende Bedeutung. Dabei birgt sie aber auch die leider nach wie vor stark unterschätzte Gefahr der Übertragung von potentiell tödlichen Infektionskrankheiten zwischen den Tieren und dem Menschen. Ein bekanntes Beispiel sind Salmonelleninfektionen, die z. B. von Reptilien auf ihre Halter übertragen werden. Häufig sind dabei die Tiere die reinen Erregerträger und entwickeln selbst gar keine Krankheitssymptome. Die Entdeckung eines neuartigen Bornavirus bei Bunthörnchen im Jahr 2015 stellt ein aktuelles Beispiel für die tödliche Gefahr dar, die von einer solch exotischen Tierart ausgehen kann. Das Landesamt für Verbraucherschutz nimmt diese neue und bisher seltene Infektionskrankheit zum Anlass, erneut auf die Gefahr, die von gehaltenen exotischen Tieren ausgeht, hinzuweisen und ausdrücklich davor zu warnen. Das Virus war im Rahmen unerklärlicher Fälle von tödlichen Gehirnentzündungen bei drei Menschen in Sachsen-Anhalt entdeckt worden. Die Beobachtung, dass die Patienten gleichzeitig auch Züchter von Bunthörnchen waren, führte zur Idee eines möglichen Zusammenhangs. Schließlich gelang dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) die Entdeckung dieses neuen Virus, das sowohl in den Bunthörnchen als auch in den Gehirnen der Patienten als Ursache für die tödliche Entzündung nachgewiesen werden konnte. Die Hörnchen wiesen keine Krankheitssymptome auf. Das Virus wurde inzwischen bei Bunt- und auch Schönhörnchen in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nachgewiesen. Ob weitere Hörnchenarten oder andere Nagetiere in freier Wildbahn ebenfalls Erregerträger sein könnten, ist noch nicht klar, da die Erfassung der tatsächlichen Verbreitung des Virus noch nicht abgeschlossen ist. Dazu schließt die Forschung aktuell Untersuchungen zahlreicher Nagetierarten sowie zusätzlich auch die rückwirkende Untersuchung von Proben bereits verstorbener Patienten mit ungeklärter Gehirnentzündung ein. Unklar sind außerdem auch noch die Quellen der Infektion bei den Hörnchen selbst und auch der Übertragungsweg auf den Menschen. Bisher wird von einer direkten Übertragung durch Kratz- oder Bissverletzungen ausgegangen. Es existiert auch bislang keine spezielle Behandlungsmethode für betroffene Patienten.
Bis weitere Erkenntnisse über diese Infektionskrankheit gewonnen werden, empfiehlt das Robert Koch-Institut die Vermeidung des direkten Kontaktes mit diesen Hörnchenarten. Weitere Informationen unter: .......................................................................................................................................................................... Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit dem Ziel, den im öffentlichen Interesse liegenden Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz auf allen Ebenen zu erhalten und, soweit erreichbar, zu verbessern, nehmen die Fachbereiche des LAV die folgenden Aufgaben wahr. - Fachbereich Hygiene:
Beitrag zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheitszustandes sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefährdungen der Be-völkerung in Sachsen-Anhalt.
- Fachbereich Lebensmittelsicherheit:
Beitrag zum grundrechtlich begründeten staatlichen Schutz des Bürgers vor gesundheitlichen Nachteilen sowie vor Irreführung und Täuschung im Bereich des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika in Sachsen-Anhalt.
- Fachbereich Veterinärmedizin:
Beitrag zur Sicherung der Tierseuchenfreiheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes als Voraussetzung für gesunde und unbedenkliche Lebensmittel, insbesondere zum Schutz der Menschen vor übertragbaren Tier-krankheiten
- Fachbereich Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht):
Beitrag zur Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Gesetze und darauf gestützten Verordnungen zwecks Gesunderhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.
http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/start-lav/publikationen/jahresberichte/
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