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PRESSEINFORMATION

Magdeburg, 20. März 2017
 
Tag des Wassers am 22.03.2017
Trinkwasser – unser wichtigstes Lebensmittel!

 
Trinkwasser ist für uns lebensnotwendig. Wir brauchen es täglich zum Trinken,  für die Zubereitung unserer Speisen und Getränke und für die Körperreinigung und –pflege. Auch im Haushalt ist es wichtig. Für uns ist es heute selbstverständlich, dass ein einwandfreies Trinkwasser  zu jeder Zeit und in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Es  muss appetitlich, farblos, klar sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. 
Die Qualität des Trinkwassers wird in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt, ergänzt durch ein umfangreiches technisches Regelwerk. Die Wasserversorger in Sachsen-Anhalt garantieren eine einwandfreie Trinkwasserqualität bis zur Übergabe in die Trinkwasser-Installation.

Nach der Übergabe in die Gebäude sind die Betreiber der Trinkwasser-Installation in der Pflicht, die gute Qualität des Wassers zu erhalten. Aber auch wir Verbraucher können dazu beitragen.

Die letzten Meter entscheiden: insbesondere folgende Faktoren können sich auf die Trinkwasserqualität im Haushalt nachteilig auswirken:

  • stagnierendes Wasser aufgrund schlecht oder gar nicht durchflossener Leitungsbereiche, z.B. bei Wohnungsleerstand und längerer Abwesenheit, oder selten genutzter Wasserentnahmestellen
  • Verwendung ungeeigneter Materialien in der Trinkwasser-Installation
  • Nicht eingehaltene Temperaturbereiche für Kalt- und Warmwasser         
  • eine zu geringe Wasserentnahme durch uns Verbraucher

Was können wir als Verbraucher tun?

  • Ablaufen lassen: zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken nur frisches, kühles Trinkwasser nutzen.
  • Informieren: Arbeiten an der Trinkwasserinstallation sind keine Heimwerkertätigkeit, Fachfirmen findet man z.B. in den Installateurverzeichnissen der Wasserversorger.
  • Richtig sparen: Trinkwasser muss fließen! Und Warmwasser muss heiß sein! Alle Anschlüsse im Haushalt sollten regelmäßig genutzt werden, Gäste-Bad, Keller oder Hauswirtschaftsraum nicht vergessen! Warmes Wasser muss eine Temperatur von mindestens 55 °C haben. Der sorgfältige und nachhaltige Umgang mit unserem Wasser sollte nicht zu einem übermäßigen Wasser- und Energiesparen führen. Das ist ökologisch nicht erforderlich und hygienisch nicht sinnvoll.

Informationen zu verschiedenen Themen rund ums Trink- und Badewasser findet man z.B. im Internet beim Landesamt für Verbraucherschutz: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/trink-und-badewasserhygiene/trinkwasserhygiene/

Aussagen zur Qualität des Trinkwassers in Sachsen-Anhalt sind unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/trinkwasserqualitaet/untersuchungsergebnisse/ zu finden.

Für Nachfragen durch Journalisten steht zur Verfügung:
Frau Dipl. Chem. Uta Rädel, Tel.: 0391/256418, E-Mail: Uta.Raedel(at)lav.ms.sachsen-anhalt.de

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Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.

Mit dem Ziel, den im öffentlichen Interesse liegenden Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz auf allen Ebenen zu erhalten und, soweit erreichbar, zu verbessern, nehmen die Fachbereiche des LAV die folgenden Aufgaben wahr.

  • Fachbereich Hygiene:
    Beitrag zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheitszustandes sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefährdungen der Be-völkerung in Sachsen-Anhalt.
  • Fachbereich Lebensmittelsicherheit:
    Beitrag zum grundrechtlich begründeten staatlichen Schutz des Bürgers vor gesundheitlichen Nachteilen sowie vor Irreführung und Täuschung im Bereich des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika in Sachsen-Anhalt.
  • Fachbereich Veterinärmedizin:
    Beitrag zur Sicherung der Tierseuchenfreiheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes als Voraussetzung für gesunde und unbedenkliche Lebensmittel, insbesondere zum Schutz der Menschen vor übertragbaren Tier-krankheiten
  • Fachbereich Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht):
    Beitrag zur Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Gesetze und darauf gestützten Verordnungen zwecks Gesunderhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.

    http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/start-lav/publikationen/jahresberichte/


Verantwortlich:
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
E-Mail: poststelle@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Internet:
www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de