Im Jahr 1982 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den 24. März zum Welttuberkulosetag mit dem Ziel, auf die Tuberkulose aufmerksam zu machen. Die Tuberkulose, früher Schwindsucht genannt, kommt auch heutzutage weltweit vor. Nachdem bundesweit der Trend viele Jahre rückläufig war, wurde in den letzten Jahren wieder eine Zunahme der Tuberkulosefälle beobachtet, die den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Auch in Sachsen-Anhalt wurde 2015 (194 gemeldete Fälle) im Vergleich zu 2014 (120 gemeldete Fälle) ein Anstieg der Tuberkulosefälle um 61 % registriert. Im Jahr 2016 (156 gemeldete Fälle) ist dieser Anstieg wieder etwas zurückgegangen. Etwa die Hälfte der gemeldeten Tuberkulosepatienten stammt aus Deutschland, die andere Hälfte wurde im Ausland geboren. Damit wird deutlich, dass die Erkrankung innerhalb der im Verhältnis größeren deutschen Bevölkerung immer noch selten ist. Bei Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft trat sie 2015 in Sachsen-Anhalt ca. 30-mal häufiger auf als bei deutschen Staatsbürgern. Der Anstieg der Tuberkulosefälle im Jahr 2015 ist außerdem vor allem auf die aktive Fallsuche bei der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung von Asylbewerbern zurückzuführen. Dadurch werden höchstwahrscheinlich mehr Fälle identifiziert als in anderen Bevölkerungsgruppen. Zudem kommen viele Asylbewerber aus Ländern, in denen Tuberkulose häufiger vorkommt als in Deutschland. Die aktive Fallsuche dient dazu, Tuberkulose frühzeitig zu entdecken, erkrankte Personen zu behandeln und damit eine Weiterverbreitung zu verhindern. Die Chancen eine Tuberkulose zu heilen, sind heute viel besser als noch vor einigen Jahrzehnten. Nicht alle Tuberkulosekranken sind ansteckend. Eine Ansteckungsgefahr geht von denen aus, welche an einer offenen Lungentuberkulose leiden. Die Ansteckung erfolgt jedoch nicht so leicht wie bei anderen über die Luft übertragbaren Krankheiten. Sie ist abhängig von der Häufigkeit, Dauer und Enge des Kontakts zu Erkrankten. Wird einem Gesundheitsamt ein Fall von offener Lungentuberkulose gemeldet, ermittelt das zuständige Gesundheitsamt die Kontaktpersonen des Erkrankten, um diesen eine entsprechende Vorsorge oder Therapie zu empfehlen. Auch diese Umgebungsuntersuchungen im Umfeld infektiöser Patienten durch den öffentlichen Gesundheitsdienst sind von großer Bedeutung für eine wirksame Tuberkulosekontrolle.
Konkrete Informationen zu gemeldeten Erkrankungen an Tuberkulose in Sachsen-Anhalt findet man auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/hygiene/infektionsschutz/infektionskrankheiten/wochenbericht_ifsg.pdf
Für Nachfragen durch Journalisten steht zur Verfügung: Frau Dr. Carina Helmeke, Tel.: 0391/2564176, E-Mail: Carina.Helmeke(at)lav.ms.sachsen-anhalt.de
.......................................................................................................................................................................... Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit dem Ziel, den im öffentlichen Interesse liegenden Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz auf allen Ebenen zu erhalten und, soweit erreichbar, zu verbessern, nehmen die Fachbereiche des LAV die folgenden Aufgaben wahr. - Fachbereich Hygiene:
Beitrag zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheitszustandes sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefährdungen der Be-völkerung in Sachsen-Anhalt.
- Fachbereich Lebensmittelsicherheit:
Beitrag zum grundrechtlich begründeten staatlichen Schutz des Bürgers vor gesundheitlichen Nachteilen sowie vor Irreführung und Täuschung im Bereich des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika in Sachsen-Anhalt.
- Fachbereich Veterinärmedizin:
Beitrag zur Sicherung der Tierseuchenfreiheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes als Voraussetzung für gesunde und unbedenkliche Lebensmittel, insbesondere zum Schutz der Menschen vor übertragbaren Tier-krankheiten
- Fachbereich Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht):
Beitrag zur Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Gesetze und darauf gestützten Verordnungen zwecks Gesunderhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.
http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/start-lav/publikationen/jahresberichte/
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