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Usutuvirus und West-Nil-Virus bei Vögeln in Sachsen-Anhalt

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Presseinformation Nr. 011/18

Halle, 30.08.2018

Halle. – Ende August wurde erstmals in Sachsen-Anhalt bei vier Vögeln das Usutu-Virus labordiagnostisch mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion) durch den Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz in Stendal nachgewiesen und vom Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems bestätigt.

Das Usutu-Virus ist ein durch Mücken übertragenes Virus der Gattung Flavivirus und wird seit einigen Jahren mit auffälligem Wildvogelsterben, oft als „Amselsterben" bezeichnet, in Zusammenhang gebracht. Im Jahr 2010 wurde das ursprünglich in Afrika endemische Usutu-Virus erstmals im Südwesten Deutschlands nachgewiesen und erreichte 2016 bereits Berlin sowie Schleswig Holstein und das nördliche Niedersachsen. In diesem Jahr wurden Nachweise aus nahezu allen Bundesländern berichtet.

Auch in Sachsen-Anhalt nahmen in den letzten Wochen Meldungen über tot aufgefundene Vögel zu. Als eine Ursache des beobachteten Vogelsterbens konnte nun das Usutu-Virus auch in Sachsen-Anhalt offiziell nachgewiesen werden.

Wildvogelsterben kann neben dem Usutu-Virus auch durch das West-Nil Virus, ebenfalls ein Flavivirus, verursacht werden. Auch dieses Virus wurde inzwischen bei einem Vogel aus Sachsen-Anhalt nachgewiesen! Die klinischen und pathologischen Veränderungen die durch beide Viren hervorgerufen werden, sind ohne labordiagnostische Untersuchung nicht voneinander zu unterscheiden.

Beide Viren sind sogenannte Zoonosen und können über Stechmücken auch auf Menschen übertragen werden. Erkrankungen werden jedoch vorwiegend bei immungeschwächten Personen ausgelöst. Die Symptome beim Menschen sind meist unspezifisch und reichen von leichtem Unwohlsein bis zu Symptomen einer Sommergrippe (Fieber, Kopfschmerzen, Kreislaufbeschwerden). In sehr seltenen Fällen wurden auch Encephalitiden (Gehirnentzündungen) mit schwerem Verlauf beobachtet.

Die Infektion mit dem West-Nil Virus stellt eine anzeigepflichtige Tierseuche dar. Auffälliges Vogelsterben aber auch einzelne verendete Wildvögel sind daher dem für den Landkreis zuständigen Veterinäramt zu melden und in Absprache mit dem Veterinäramt zur Untersuchung an den Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt nach Stendal zu senden.

Hinweise zur Probenverpackung, zum Probenversand bzw. eine Liste der Kurierstützpunkte und Termine, sowie den Untersuchungsantrag finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.