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Achtung Auffrischimpfung!

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt  – Presseinformation Nr. 009/2019
Halle, 18. Januar 2019

Halle.  – Zwar sind Sachsen-Anhalts Kinder des Einschuljahrgangs 2018 gut gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae und Hepatitis B geschützt. Auch die Impfraten gegen Masern, Mumps und Röteln sowie Windpocken liegen im Landesdurchschnitt deutlich über 90 Prozent. Dies zeigen die bei der Einschuluntersuchung 2017 durch Impfausweiskontrolle erhobenen Impfdaten. Bei den älteren Schulkindern jedoch lassen die Impfzahlen ein deutliches Defizit in der Aufmerksamkeit für die in dieser Altersklasse empfohlenen Auffrischimpfungen erkennen.

Impfschutz soll lebenslang fortbestehen

Diese sind notwendig zur Aufrechterhaltung des durch die Grundimmunisierung erworbenen Immunschutzes, denn einmal geimpft heißt nicht bei allen Impfungen, dass der Schutz auch ein Leben lang anhält. Den Schülern der dritten Klassen fehlt noch zu oft die 1. Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, die nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut, Expertengremium) bereits im Alter von fünf bis sechs Jahren verabreicht werden soll. Bei Schülern der 6. Klassen besteht ein erkennbarer Nachholbedarf bei der 2. Impfung gegen Windpocken. Auch haben noch nicht alle Kinder dieser Klassenstufe die 2. Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sowie die 1. Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung erhalten, wobei für diese Kombinationsimpfung noch Zeit bis zum 17. Lebensjahr ist.

Im kürzlich erschienenen Impfbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz werden die Daten der jährlichen Erhebungen der Gesundheitsämter des Landes Sachsen-Anhalt zum Impfstatus von einzuschulenden Kindern sowie von Schülern der 3. und 6. Klassen analysiert und veröffentlicht.

Lücken im Impfschutz ebenfalls bei Erwachsenen

Auch im Erwachsenenalter bleibt das Thema der „vergessenen“ Auffrischimpfungen aktuell. Denn dass auch gerade bei Erwachsenen die notwendigen Auffrischimpfungen fehlen, konnte durch Impfausweiskontrollen im Rahmen verschiedener Impfprojekte bei Arbeitnehmern, Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Bewohnern von Altersheimen gezeigt werden. Dabei gilt: für Nachhol- bzw. Auffrischimpfungen ist es nie zu spät. Eine begonnene Impfserie muss in den meisten Fällen nicht wiederholt und kann jederzeit mit der fehlenden Impfung abgeschlossen werden.

In Sachsen-Anhalt gehört das Erreichen eines altersgerechten Impfstatus bei über 90 Prozent der Bevölkerung zu den Gesundheitszielen des Landes.