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Bunte Eier – nicht nur zu Ostern ein Genuss?!

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 040/2019
Halle, 15. April 2019

Halle. – Gefärbte und gekochte Eier kommen in Deutschland nicht nur zu Ostern auf den Tisch. Sie finden sich über das das gesamte Jahr als z. B. Picknick- oder Brotzeiteier ungekühlt im Handel. Jedoch sind die bunten Eier nicht immer ein Genuss.

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) untersuchte in den letzten fünf Jahren 115 Proben gekochte und gefärbte Eier.

Alle eingesandten Proben wurden bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum bei Raumtemperatur gelagert. Jedoch enthielten die Verpackungen der bunten Eier meist keinen Hinweis zu Lagerungsempfehlungen. 31 der 115 Proben (27,0 %) wiesen zum Mindesthaltbarkeitsdatum Mängel im Geruch und Geschmack auf. Die Abstufungen gingen von alt bis verdorben oder auch faulig.

Die gute Nachricht ist: Bakterien waren bei keiner der Proben die Ursache für den schlechten Geruch und Geschmack. Die Keime werden beim Kochen abgetötet und können nicht durch die lackierte Schale in das Ei eindringen. Letztendlich sind Oxidationsprozesse der Inhaltsstoffe des Eigelbes für den schlechten Geruch und Geschmack verantwortlich.

Damit die bunten Eier auch wirklich ein Genuss werden, ist es daher zu empfehlen, gekochte und gefärbte Hühnereier genau wie frische Eier nach dem Kauf im Kühlschrank aufzubewahren. Nur so ist gerade während der warmen Monate die Haltbarkeit bis zum angegeben Mindesthaltbarkeitsdatum zu gewährleisten.