Menu
menu

Gentechnik in Lebensmitteln?

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 002/2019
Halle, 07. Januar 2019

 

Halle. – Kommen in Lebensmitteln gentechnisch veränderte Organismen vor? Diese Frage kann man mit „fast nie“ beantworten.    
Das Europäische Recht verlangt eine Prüfung und die anschließende Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Verwendete, gentechnisch veränderte Organismen sind kennzeichnungspflichtig und im Zutatenverzeichnis anzugeben. Der Schwellenwert für ihre Kennzeichnung beträgt 0,9 % und gilt EU-weit. Bis auf sehr wenige Nischenprodukte ist der deutsche Markt frei von derartigen Produkten.

Der Fachbereich Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) überprüft die Produkte auf ihre korrekte Kennzeichnung. Die Untersuchung ergab, dass weniger als 5 % der untersuchten Proben geringe Spuren gentechnisch veränderter Sojabohnen enthielten. Der Nachweis erfolgte in vegetarischen Lebensmitteln, die aus Sojabohnen hergestellt wurden. Generell gelten Spuren in einer Größenordnung von 0,1 % als technisch unvermeidbar. Ihr Vorkommen ist auf die Bedingungen beim Anbau und den Transport, meist in Südamerika, zurückzuführen.

Die bei der Lebensmittelanalyse im LAV nachgewiesenen Spuren stammten aus Sojabohnenlinien, die in der EU zugelassenen sind. In den vergangenen Jahren erfolgte kein Nachweis nicht zugelassener Sojabohnen.