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Listeria monocytogenes als Ursache lebensmittelbedingter Erkrankungen

Zahl an Listerieninfektionen in Sachsen-Anhalt nimmt zu

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt  – Presseinformation Nr. 008/2019
Halle, 18. Januar 2019

 

Halle.  – Energiesparen ist gut, sollte aber nicht auf Kosten der Lebensmittelsicherheit übertrieben werden. Schließlich verhindert eine korrekte Kühllagerung effektiv die Vermehrung von Krankheitserregern.

Die meisten krankmachenden Bakterien und Verderbniserreger vermehren  sich unter 7 °C nur noch sehr langsam. Deswegen sollten 7 °C der Höchstwert für den Kühlschrank sein. Jedes Grad niedriger verzögert die Vermehrung noch weiter. Dies ist besonders bei solchen Erzeugnissen erforderlich, in denen durch unvermeidbare Umwelteinflüsse Bakterien in geringster Zahl vorhanden sind, die sich dann aber nicht weiter vermehren dürfen. Als Beispiel sei das Bakterium Listeria monocytogenes genannt. Listerien kommen überall in der Umgebung vor und können auch bei Kühlschranktemperaturen wachsen. Die Aufnahme einiger weniger Listerien ist unkritisch. Erst wenn Tausende dieser Erreger aufgenommen werden, kann es zu Erkrankungen besonders empfindlicher Personen kommen.

Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt werden Lebensmittel  auf Listerien untersucht. In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Nachweise leider wieder an. Nur in seltenen Fällen jedoch wurde der geltende Grenzwert überschritten. Unkritisch ist diese Zunahme der Nachweise  jedoch nicht: Die Zunahme der Listerien in Lebensmitteln geht einher mit einem Trend der steigenden Erkrankungszahlen beim Menschen. Es erkranken vor allem empflindliche Personen, dies sind ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Immunabwehr; auch Schwangere und kleine Kinder sind gefährdet. Gesundheitsschützer und Lebensmittelüberwacher erkannten das Problem und suchen nach neuen, bisher nicht bekannten Ursachen, um diesem kritischen Trend entgegenzuwirken.

Aber jeder Verbraucher kann selbst dazu beitragen, das Risiko einer Listerieninfektion zu vermindern. Einige Erzeugnisse sind mehr betroffen als andere, darunter Hackfleisch, Wurstwaren, Weichkäse, Räucherfisch und Feinkostsalate. Diese Produkte sollten möglichst frisch verzehrt werden.
Kaufen Sie nur so viel, wie sie alsbald verbrauchen können. Schauen Sie bei diesen Produkten bitte genau auf die angegebenen Daten. Achten Sie darauf, welche Angaben dazu getroffen werden. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die Haltbarkeit eines Lebensmittels anzugeben:

1. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Datum, bis zu dem der Hersteller die Produktqualität garantiert. Diesem Datum geht die Angabe: „mindestens haltbar bis …“ oder „mindestens haltbar bis Ende…“ voran. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur unter den angegebenen Aufbewahrungsbedingen.  Ein längerer Transport im Sommer im warmen Kofferraum kann sich durchaus negativ auswirken. Verbraucher aus den Risikogruppen sollten die genannten Produkte nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum besser meiden.

2. Ein Verbrauchsdatum tragen leicht verderbliche Erzeugnisse. Dem Verbrauchsdatum gehen die Worte „zu verbrauchen bis“ voran. Ganz besonders wichtig ist hier die Einhaltung der Kühltemperaturen. Oft wird ein Verbrauchsdatum mit dem Temperaturbereich von + 2 °C bis + 4 °C angegeben. In diesem Falle gilt die Frist nicht bei einer Lagerung von + 7 °C, wie viele Kühlschränke sie aufweisen. Die Überschreitung des Verbrauchsdatums kann nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Deswegen dürfen Lebensmittel niemals nach Ablauf des Verbrauchsdatums verzehrt werden.

Jeder kann zur Lebensmittelsicherheit beitragen. Beginnen wir jetzt und damit, in unseren Kühlschrank zu schauen und zu prüfen, was sich darin befindet.