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Weniger Magen-Darm-Infektionen durch Salmonellen als in den Vorjahren

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt  – Presseinformation Nr. 007/2019
Halle, 18. Januar 2019

 

Halle.  – Die Salmonellose ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)  seit 2001 in Deutschland meldepflichtig. Sie gehört zu den am häufigsten gemeldeten bakteriellen Krankheiten. Oft halten die Symptome wie Durchfall, krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber einige Tage an. Bekannt ist, dass ältere und abwehrgeschwächte Personen besonders gefährdet sind, einen schwereren Verlauf zu haben. Insgesamt sind vor allem Kinder, aber auch Jugendliche und Personen ab 70 Jahre am häufigsten von einer Salmonellose betroffen.

Salmonellen kommen im Darm von Nutz- und Haustieren und auch bei Reptilien vor. Infizieren kann man sich deshalb vor allem durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln. Dazu gehören Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch, Rohwurst und -schinken. Auch rohe Eier und Speisen, die rohes Ei enthalten, z. B. Eischäume, Cremes, Konditoreiwaren, Mayonnaise und Speiseeis können kontaminiert sein. Durch verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel verstärkte Hygienemaßnahmen bei der Geflügelaufzucht und -haltung, kann seit Jahren ein Rückgang der Erkrankungsfälle bei Menschen beobachtet werden. So wurden im Jahr 2008
80 Salmonellose-Erkrankungsfälle pro 100.000 Einwohner in Sachsen-
Anhalt gemeldet. Im Jahr 2017 wurden aus Sachsen-Anhalt 545 Salmonellose-Erkrankungsfälle gemeldet, also nur noch 23 Fälle pro 100.000 Einwohner. Salmonellen können auch zu Erkrankungshäufungen führen. Diese „Ausbrüche“ stehen dann oft im Zusammenhang mit dem Verzehr von rohen Schweinefleischerzeugnissen. Im Jahr 2017 konnten 21 (3,9 %) der 545 Fälle sieben Ausbrüchen zugeordnet werden. Betroffen waren in diesem Jahr überwiegend private Haushalte, aber auch Gäste eines Hotels.

Vor einer Erkrankung schützen kann man sich durch eine gute Küchen- und Händehygiene. Salmonellen vermehren sich bei Raumtemperatur, so dass das Risiko durch kontaminierte Lebensmittel zu erkranken bei deren ungekühlter Lagerung noch steigt. Erst ein ausreichendes Erhitzen, das bedeutet mindestens 10 min bei 70 °C tötet die Erreger ab. Kleinkindern, Schwangeren, Älteren und chronisch Kranken wird von dem Verzehr von rohem Fleisch bzw. Rohwurst und -schinken sowie Rohei abgeraten. Außer-
dem gilt es zu bedenken, dass Reptilien im Haushalt und der direkte Kontakt zu ihnen insbesondere für Kleinkinder ein Erkrankungsrisiko bergen.

Bestehende gesetzliche Regelungen helfen Krankheitsübertragungen in der Bevölkerung zu vermeiden. Kinder unter sechs Jahren, welche an einer
Salmonellose oder einer anderen akuten Magen-Darm-Erkrankung leiden, dürfen solange keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, bis sie nach ärztlichem Urteil nicht mehr ansteckend sind. Personen, welche beruflich
mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und Salmonellen ausscheiden,
unterliegen einem Tätigkeitsverbot. Gleiches gilt, wenn sie krank oder krankheitsverdächtig sind, eine Salmonellose oder eine andere ansteckende Magen-Darm-Erkrankung zu haben.

Informationen zu weiteren meldepflichtigen Erkrankungen und Krankheitserregern in Sachsen-Anhalt sind hier zu finden: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/infektionsschutz/infektionskrankheiten/jahresberichte-infektionskrankheiten/