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Tollwut-positive Fledermaus im Landkreis Stendal

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Presseinformation Nr. 011/2019
Halle, 30. Januar 2019 

Halle. – Im Dezember 2018 ist im Raum Bismark eine geschwächte und flugunfähige Breitflügelfledermaus gefunden und an einen Fledermaus-Sachverständigen des „Arbeitskreises Fledermäuse Sachsen-Anhalt e. V.“ übergeben worden. Das Tier verendete über Nacht. Sie und eine weitere tot aufgefundene Breitflügelfledermaus wurden im Landesamt für Verbraucherschutz  Sachsen-Anhalt (LAV) auf Tollwut untersucht.

Bereits die erste Untersuchung von Präparaten der beiden Gehirne mittels einer direkten immunfluoreszenzmikroskopischen Untersuchung zeigte deutlich, dass die lebend aufgefundene Fledermaus an Tollwut erkrankt war, das zweite Tier nicht.

Diese Ergebnisse bestätigten sich noch in zwei weiteren Diagnoseverfahren, der PCR (Nachweis von Virus-Erbgut) und der Anzüchtung des Tollwut-Virus in der Zellkultur.

Die Typisierung in der PCR ergab ein Europäisches Fledermaus-Tollwutvirus 1 (EBLV-1).

 

Hintergrund

 

Deutschland ist seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut (Rabies-Virus). Ein jeweils sehr geringer Prozentsatz an Fledermäusen kann jedoch weiterhin mit Tollwut infiziert sein. Diese Fledermaus-Tollwutviren unterscheiden sich vom Rabies-Virus, das in Europa die Fuchstollwut verursacht hat und in vielen Teilen der Welt (Asien, Afrika, Nord- und Süd-Amerika) weiterhin Haus-  und streunende Hunde sowie wildlebende Fleischfresser (z. B. Waschbären, Schakale, Kojoten) infiziert.

 

In Deutschland wurden bisher drei verschiedene Arten von Fledermaus-Tollwutviren nachgewiesen, die Europäischen Fledermaus-Tollwutviren 1 und 2 (EBLV-1 und -2) und das Bokeloh Fledermaus-Tollwutvirus (BBLV). Diese Viren sind meistens streng an eine Fledermausart, in unserem EBLV-1-Fall die Breitflügelfledermaus, angepasst.

 

Gefährdung des Menschen

Übertragungen von Fledermaus-Tollwutviren auf andere Säugetiere sind sehr selten. Eine Infektionsgefahr für Menschen besteht in der Regel nicht, es sei denn man nimmt ein erkranktes Tier in die ungeschützte Hand und wird gekratzt oder gebissen. Passiert dies, sollte man sich einer Tollwut-Impfung unterziehen, der post-expositionellen Prophylaxe (PEP). Moderne Tollwut-Impfstoffe sind sehr gut verträglich.

 

Was tun beim Fund einer Fledermaus?

• Lebende Tiere vorsichtig einfangen, Hände mit dicken (am besten Leder-)         
   Handschuhen schützen

• In eine mit Luftlöchern versehene, gut schließende Schachtel setzen

• Ansprechpartner des Arbeitskreises Fledermäuse Sachsen-Anhalt e. V.  
   kontaktieren (www.fledermaus-aksa.de, Tel.: 0345-1219072)

• Tote Tiere: ebenfalls Ansprechpartner des Arbeitskreises Fledermäuse        
   Sachsen-Anhalt e. V. kontaktieren