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28.09.2019 – Welt-Tollwuttag

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 074/2019
Halle, 25. September 2019

Halle. – Am 28.September 2019 wird der bereits 13. Welt-Tollwuttag begangen. Der von der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) und der Global Alliance for Rabies Control (GARC) ausgerufene Aktionstag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Rabies: vaccinate to eliminate“, was übersetzt bedeutet „Tollwut: impfen um zu eliminieren“. Das Ziel von WHO und GARC ist, spätestens ab 2030 keine menschlichen Todesfälle durch eine Tollwutinfektion mehr verzeichnen zu müssen.

Um den 28. September herum finden in vielen Ländern Aktionen zum Thema Tollwut statt. Auf der Homepage der GARC (https://rabiesalliance.org/) können Veranstalter (z. B. NGOs, Universitäten, private tierärztliche Praxen oder Kliniken, staatliche Organisationen,…) ihre Aktion anmelden und sogar ein Preisgeld von umgerechnet 1200 USD gewinnen. Aktionen aus 43 Ländern sind für 2019 aufgeführt, die meisten Aktionen führen Indien (19) und die USA (17) durch. Deutschland ist nicht vertreten. Dass Tollwut ein großes Problem darstellt, dem sich trotz widriger Umstände engagierte Menschen stellen, kann man an der Beteiligung von Staaten wie Afghanistan und sogar Jemen (3 Aktionen) sehen, die sonst in den Medien eher mit negativen Nachrichten präsent sind.

Tollwut ist eine der tödlichsten Viruserkrankungen überhaupt. Treten erst Symptome auf, ist ein fataler Ausgang unausweichlich. Gleichzeitig ist es eine der wenigen Viruserkrankungen, bei denen – entsprechende Anstrengungen vorausgesetzt – die Übertragung auf Menschen weltweit so gut wie unterbunden werden könnte. Damit würde man im Jahr mehr als 55000 Oper dieses Virus verhindern. Tollwut wird zu den sogenannten „neglected diseases“, den vernachlässigten Krankheiten, gezählt, da es überwiegend arme Menschen in ländlichen, abgelegenen oder Slum-Gebieten betrifft. Die Ansteckung von Menschen erfolgt in > 99 % der Fälle über tollwütige Hunde, ein schrecklich hoher Anteil hiervon (40 %) betrifft Kinder unter 15 Jahren. Auch Touristen, die sich unbedarft Straßenhunden nähern, zählen zuweilen zu den Opfern.

Hunde können als Infektionsquelle sehr effektiv ausgeschaltet werden und Infektionszyklen unter Haustieren unterbrochen werden, indem eine ausreichend hohe Tollwut-Impfrate der Haus- und Hofhunde sowie der Streuner in betroffenen Gebieten erzielt wird. Hierfür sind neben einer adäquaten finanziellen Ausstattung ein großes Engagement aller Beteiligten, die Aufklärung und Schulung der Bevölkerung und die Organisation von Fang- und Impfteams notwendig.

Durch Hunde übertragene Tollwut kommt mehr oder weniger ausgeprägt in den meisten Teilen der Erde vor, insbesondere sind dies Afrika und Asien, der indische Subkontinent aber auch Teile von Mittel- und Südamerika, Russland und angrenzende Staaten sind betroffen. Diese Tatsache führt unter anderem dazu, dass Hunde und Katzen, die aus bestimmten Drittstaaten in die EU einreisen sollen, eine erfolgreiche Impfung gegen Tollwut durch einen bestimmten Antikörpergehalt im Blut (mindestens 0,5 IE/ml) nachweisen müssen und eine Wartezeit von drei Monaten nach einem ausreichenden Ergebnis der Untersuchung eingehalten werden muss. Die Bestimmung des Antikörpergehalts im Blut im Blut darf nur in wenigen dafür zertifizierten Laboratorien erfolgen. Diese Labors sind auf der Homepage der EU-Kommission gelistet https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/approved-labs_en. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die jährliche, erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen, die vom europäischen Referenzlabor für Tollwut und Tollwut-Serologie („anses“ in Frankreich) veranstaltet werden. Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt führt die Tollwut-Titerbestimmung für Reisetiere seit mehr als 14 Jahren erfolgreich durch.

In Mitteleuropa ist die Lage dagegen mittlerweile sehr viel komfortabler. Diese Situation konnte nur dadurch erreicht werden, dass einerseits das Tollwut-Virus-Reservoir bei Rotfüchsen lag und die Übertragung auf Haustiere nur sporadisch erfolgte andererseits durch die flächendeckende Impfung von Füchsen gegen Tollwut. Nachdem die verstärkte Bejagung der Tiere zu keiner befriedigenden Senkung von Tollwut-positiven Tieren geführt hatte, wurde ab 1983 die Ausbringung von Fraßködern, welche ein lebendes aber abgeschwächtes Tollwutvirus enthielten, begonnen. Millionen derartiger Köder wurden zunächst mit der Hand, sehr bald aber mit Hilfe von Flugzeugen verteilt. Nachdem 1983 noch etwa 9000 Tollwut-Fälle bei Tieren auftraten, konnte Deutschland sich am Welt-Tollwuttag des Jahres 2008 offiziell als frei von terrestrischer Tollwut erklären. In Deutschland werden zurzeit keine Köder mehr ausgebracht.

Die Tollwut bei Fledermäusen bildet einen eigenen Themenkomplex. Der letzte Nachweis in Sachsen-Anhalt erfolgte erst im Dezember 2018 im Raum Bismark. An dieser Stelle soll die Tollwut bei Fledermäusen nicht näher behandelt werden. Hierzu können auf der Homepage des LAV (https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/) ein Artikel im Jahresbericht für 2016 („Fledermaus-Tollwut-Fälle in Deutschland“), ein ppt-Vortrag „Aktuelle Informationen zur Fledermaus-Tollwut“ im Rahmen des Fachgesprächs zu Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit 2016 und die Presseinformation 011/2019 „Tollwut-positive Fledermaus im Landkreis Stendal“ eingesehen werden.