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Europäischer Antibiotikatag – Rückstandskontrollen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 38/2021
Halle, 18. November 2021

Am 18. November 2021 wird der Europäische Antibiotikatag begangen. Er ist eine Initiative des „Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten“ und soll das öffentliche Bewusstsein für die Bedrohung durch zunehmende Antibiotikaresistenzen schärfen.

Seit mehr als 70 Jahren hat die Anwendung von Antibiotika zur Therapie bakterieller Infektionen weltweit Millionen von Menschenleben gerettet. Die Behandlung bakterieller Infektionen von Nutztieren dient der Gesunderhaltung der Bestände und damit der Erzeugung gesunder Lebensmittel. Ihr Einsatz wird heute so selbstverständlich angesehen, dass wir uns ihrer immensen Bedeutung nicht immer vollumfänglich bewusst sind. Die Verwendung von Antibiotika ist nicht unbegrenzt möglich. Jeder Antibiotikaeinsatz erhöht das Risiko zur Ausbildung von Resistenzen gegen die Wirkstoffe.

Diesem Risiko kann zwar durch verschiedene Maßnahmen entgegengewirkt werden, etwa indem die Anwendungshäufigkeit durch strikte Beachtung der Indikation reduziert wird und wirksame Stoffe ausschließlichen gegen eine bestimmte Infektion zum Einsatz kommen. Helfen können auch Resistenztests und die konsequente Beachtung von Dosierung und Anwendungsdauer. Jedoch bleibt der sorgsame Einsatz von Antibiotika Grundvorrausetzung dafür, dass auch in der Zukunft wirksame Präparate vorhanden sein werden, um bakterielle Infektionen sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin wirksam therapieren zu können.

Verschärfte gesetzliche Bestimmungen haben in der Veterinärmedizin in den vergangenen Jahren zur deutlichen Senkung der eingesetzten Mengen an Antibiotika wie auch zur Reduzierung der Therapiehäufigkeit geführt. Zur Überwachung der fachgerechten und rechtskonformen Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung erfolgen unter anderem amtliche Kontrollen in Erzeugerbetrieben und Schlachtstätten. Die damit verbundenen umfassenden Analysen werden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt durchgeführt. Dabei wird das Untersuchungsspektrum jährlich mit neuen, relevanten Substanzen aktualisiert. Untersucht werden verschiedene tierische Produkte wie Fleisch, Milch, Eier und Honig aller relevanten Nutztierarten.

Dabei wurden in den vergangenen drei abgeschlossenen Untersuchungsjahren 2018 bis 2020 bei 95,45 Prozent der insgesamt 4.138 untersuchten Proben keine Antibiotika nachgewiesen. Die gesetzlich zulässigen Höchstmengen wurden in diesem Untersuchungszeitraum lediglich bei zwei Proben (entspricht 0,05 Prozent) überschritten. Damit setzt sich der seit einigen Jahren beobachtete Trend von sinkenden Nachweisraten bei Antibiotikarückständen fort. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass dennoch die Bemühungen für eine weitere Senkung des Antibiotika-Einsatzes sowie die strikte Einhaltung der Anwendungsvorschriften und Wartezeiten fortgeführt werden müssen.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

 

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