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Informationsrechte im Überblick

"Mehr Information - mehr Transparenz" ist das Ziel der in Deutschland geltenden Gesetze zur Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger. Dies geschieht durch einen radikalen Wechsel vom bisher geltenden Grundsatz der Amtsverschwiegenheit (Amtsgeheimnis) bzw. der beschränkten Aktenöffentlichkeit hin zu einer nahezu unbeschränkten Aktenöffentlichkeit.

Alle Informationsgesetze schaffen einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei Behörden. Eine eigene Betroffenheit - rechtlich oder tatsächlich - wird nicht verlangt: Jeder ist anspruchsberechtigt.

Durch die Verbesserung des Informationszugangs sollen Bürger- und Verbraucherrechte gestärkt werden, insbesondere sollen Sie aufgrund von mehr Informationen zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden.

Gleichzeitig sollen die Behörden angehalten werden, aktiv transparent zu informieren, indem sie vorhandene Daten über die Medien zur Verfügung stellen. So erhält die Öffentlichkeit - dem gesteigerten Interesse entsprechend - einen kostenfreien und sehr raschen Zugang zu (Behörden) Informationen. Außerdem dient diese größere Transparenz staatlichen Handelns auch der Korruptionsbekämpfung.

Die rechtlichen Rahmen für diese Informationsrechte setzen

Ansprechpartnerin

Ivonne Kühne
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Dessauer Str. 104, 06118 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 5243-373, Fax: (0345) 5643-439

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Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 1 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de