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Medizinischer Arbeitsschutz

Bei der Feststellung von Berufskrankheiten arbeitet die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VII und der Berufskrankheiten-Verordnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen.

Was ist eine Berufskrankheit?
Siehe § 9 SGB VII

Anzeigepflichten
Anzeigepflichten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) durch die Unternehmer, siehe § 193 SGB VII

Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten, siehe § 202 SGB VII

Meldung von Berufskrankheiten durch Ärzte und Unternehmer: Formulare zum Download

Berufskrankheiten-Verordnung (einschl. Anlage 1, Liste der Berufskrankheiten)

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