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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Instrument zur Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie ergänzt allgemeine arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen um Maßnahmen der Sekundärprävention.  

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bildet die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben.

Vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beschlossene Arbeitsmedizinische Regeln:
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR.html 

Arbeitsmedizinische Prävention – was ist darunter zu verstehen?
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (§9 ArbMedVV) beantwortet zahlreiche Fragen dazu, zu finden auf der Homepage der BAuA

 

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