Menu
menu

Merkblätter und Informationen zum Mutterschutz

Schwangerschaftsmitteilung

Arbeitszeitschutz

  • Erläuterungen – Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung schwangerer/stillender Frauen zwischen 20 Uhr und 22 Uhr gemäß § 28 MuSchG
  • Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung einer schwangeren/stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr nach § 28 MuSchG
  • Bereitschaftserklärung für eine Beschäftigung bis 22 Uhr gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG
  • Ärztliches Zeugnis gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG
  • Bereitschaftserklärung nach MuSchG für eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen oder eine Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen oder zwischen 20 und 22 Uhr

betrieblicher Gesundheitsschutz

Kündigungsschutz und Ausnahmen vom Kündigungsverbot in besonderen Lebenslagen (Mutterschutz – Elternzeit – Pflegezeit – Familienpflegezeit)

Nächste Veranstaltungen ...