Gefahrstoffe / Gefahrgut
Gefährdungen am Arbeitsplatz, die durch den Umgang mit Gefahrstoffen bedingt sind, hat der Arbeitgeber zu ermitteln und zu beurteilen. Aufgrund seiner Beurteilung hat er Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren.
Die Rechtsgrundlagen dafür gehen auf europäisches Recht zurück. Entweder gelten EG-Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU (REACH, GHS-CLP) oder europäische Richtlinien waren in deutsches Recht umzusetzen. Umsetzungen in deutsches Recht sind z. B. das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung mit dem zugehörigen technischen Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS). Einen vollständigen und aktuellen Überblick über die geltenden Vorschriften und Hilfen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung findet man auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de). Auf weitergehende Darlegungen zum Thema wird deshalb an dieser Stelle verzichtet.
Ansprechpartner zum Thema „Gefahrstoffe“ sind die örtlich zuständigen Dezernate 53 bis 57 Gewerbeaufsicht im Landesamt für Verbraucherschutz. Außerdem steht am Standort Dessau-Roßlau im Dezernat 52 zur Unterstützung der Regionaldezernate 53 bis 57 eine Landesmessstelle mit Experten für faserhaltige Stäube (Asbest, künstliche Mineralfasern), sonstige Stäube (inkl. Metalle und Metallverbindungen) sowie Gase und Dämpfe zur Verfügung.
Ansprechpartner
Dr. Claus-Peter Maschmeier
Landesamt für Verbraucherschutz
Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz
Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau-Roßlau
Tel.: (0340) 6501-240, Fax: (0340) 6501-288
E-Mail: claus-peter.maschmeier(at)sachsen-anhalt.de