Sprengstoffrecht
Pyrotechnik / Sprengstoffe
Das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe – Sprengstoffgesetz – (SprengG) und die darauf beruhenden Verordnungen regeln den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.
Explosionsgefährliche Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck unterteilt in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe.
In Sachsen-Anhalt ist für den Vollzug des SprengG im gewerblichen Bereich in der Regel (ausgenommen Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen) der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz zuständig.
Hierzu zählen insbesondere:
– die Ausstellung folgender Dokumente:
- Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 7 SprengG
- Lagergenehmigung nach § 17 SprengG
- Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV
– die Entgegennahme von verschiedenen Anzeigen, z. B.:
- nach § 14 und § 21 Abs. 4 SprengG – zu den dort genannten Vorgängen / Tätigkeiten und verantwortlichen Personen
- nach § 26 SprengG zum Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen und zu Unfällen
- nach § 35 SprengG zum Abhandenkommen von Erlaubnisbescheiden oder Befähigungsscheinen
- nach § 1 und § 2 der 3. SprengV zu Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen
- nach § 32 der 1. SprengV die Anerkennung von Lehrgängen
Für die Entgegennahme der Anzeige über den Vertrieb und das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 sowie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2) an Endverbraucher sind in Sachsen-Anhalt die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte (bei Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern die Landkreise) zuständig.
Für den Umgang und Verkehr mit Treibladungspulver im nichtgewerblichen Bereich nach § 27 SprengG sind die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte zuständig.
Weitere Informationen siehe z. B. unter:
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
- Komnet – FAQs zum Sprengstoffrecht,
- Deutscher Sprengverband.