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Sprengstoffrecht

Pyrotechnik / Sprengstoffe

Das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe – Sprengstoffgesetz – (SprengG) und die darauf beruhenden Verordnungen regeln den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.
Explosionsgefährliche Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck unterteilt in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe.

In Sachsen-Anhalt ist für den Vollzug des SprengG im gewerblichen Bereich in der Regel (ausgenommen Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen) der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz zuständig.

Hierzu zählen insbesondere:

– die Ausstellung folgender Dokumente:

  • Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 7 SprengG
  • Lagergenehmigung nach § 17 SprengG
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV

– die Entgegennahme von verschiedenen Anzeigen, z. B.:

  • nach § 14 und § 21 Abs. 4 SprengG – zu den dort genannten Vorgängen / Tätigkeiten und verantwortlichen Personen

  • Hinweis:
    Für die Entgegennahme der Anzeige über den Vertrieb und das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 sowie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2) an Endverbraucher sind in Sachsen-Anhalt die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte (bei Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern die Landkreise) zuständig.

  • nach § 26 SprengG zum Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen und zu Unfällen
  • nach § 35 SprengG zum Abhandenkommen von Erlaubnisbescheiden oder Befähigungsscheinen
  • nach § 1 und § 2 der 3. SprengV zu Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • nach § 32 der 1. SprengV die Anerkennung von Lehrgängen

Für den Umgang und Verkehr mit Treibladungspulver im nichtgewerblichen Bereich nach § 27 SprengG sind die Gemeinden bzw. kreisfreien Städte zuständig.

Weitere Informationen siehe z. B. unter:

Nächste Veranstaltungen ...

Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. - Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst (BbT) laden vom 29. - 31. März 2023 zum 12. Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“ ein.

Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Februarheft 2023 des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Sie finden diese Informationen auch hier auf unserer Homepage.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 

am 17. und 18.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit

am 19.04.2023

„Lebensmittelauthentizität“
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung für Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

am 19. und 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

27. Gefahrgut-Treff Sachsen-Anhalt

am 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm