Klassische Geflügelpest/Hochpathogene Aviäre Influenza/Vogelgrippe
Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Verdacht oder Ausbruch
Die Klassische Geflügelpest ist eine akute, hoch infektiöse Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die durch unterschiedliche Stämme der Influenza A-Virus Subtypen H5 und H7 verursacht wird, aktuell H5N8 – nach Biostoffverordnung eingestuft in die Risikogruppe 2. Es handelt sich in erster Linie um eine Tierseuche, die anzeige- und bekämpfungspflichtig ist.
Für die Allgemeinbevölkerung, die keinen Kontakt zu an Klassischer Geflügelpest erkrankten und krankheitsverdächtigem Geflügel und anderen Vogelarten hat, besteht nach den bisherigen Erkenntnissen kein Gesundheitsrisiko. Für diese Personen und auch für die Bevölkerung in einem veterinärhygienischen Beobachtungsgebiet sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die für Geflügel hochpathogenen aviären Influenza A-Viren können nur unter bestimmten Umständen auch beim Menschen eine schwer verlaufende Erkrankung hervorrufen. Eine Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen ist sowohl über die Luft als auch durch Kontakt-(Schmier)infektionen möglich und setzt in der Regel einen direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Körpersekreten und -ausscheidungen (z. B. Speichel, Tränenflüssigkeit, Kot) bzw. kontaminierten Aerosolen (z. B. Staub) und eine hohe Viruskonzentration voraus. Von einem direkten Kontakt zu den Viren ist auch bei der Handhabung von kontaminierten Gegenständen, Materialien und getragener persönlicher Schutzausrüstung auszugehen. Die Übertragbarkeit der Vogelgrippeviren von Mensch zu Mensch war bisher, wenn überhaupt, ineffektiv.
Ein berufliches Infektionsrisiko besteht für Beschäftigte/Personen vorrangig in der Geflügelhaltung (Nutz- und Ziergeflügel), beim Bergen an der Geflügelpest verendeter Wildvogelarten, bei der veterinärmedizinischen Untersuchung/Probenahme und der Sektion infizierter Tiere, bei Laboruntersuchungen (Referenzlaboratorien), beim Handel mit Geflügel und Vögeln einschließlich des Transportes, bei der Ausstallung, Tötung und Entsorgung von Geflügel, bei Reinigungs-, Desinfektions- und Entwesungsarbeiten in kontaminierten Bereichen, sowie Aufsichtstätigkeiten in entsprechenden Bereichen. Der Aufenthalt in Tierhaltungsbereichen mit labordiagnostisch gesicherter Geflügelpest bei einem der Tiere gilt als direkter Kontakt.
Ziel der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und sonstige Personen ist die Unterbrechung von Infektketten durch Minimierung der Staub- und Aerosolexposition, die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutz und die Beachtung grundlegender hygienischer Regeln.
Zur Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist der Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe 608 anzuwenden:
Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Schutzmaßnahmen, der Erstellung einer tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisung und der Durchführung von Unterweisungen (z. B. zum An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung und zu Dekontaminationsmaßnahmen) einschließlich einer arbeitsmedizinischen Beratung wird hier noch einmal hingewiesen. Die Beschäftigten sind darüber zu informieren, dass beim akuten Auftreten von Krankheitssymptomen, wie Bindehautentzündungen und den grippeähnlichen Symptomen Fieber, Atemnot und Husten nach Aufenthalt oder Tätigkeiten in den Gefährdungsbereichen (Inkubationszeit 2 – 14 Tage) eine ärztliche Vorstellung mit dem Hinweis auf den beruflichen Kontakt zu infiziertem oder krankheitsverdächtigem Geflügel notwendig ist. Krankheitsfälle Beschäftigter, die auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zurückzuführen sind, sind dem örtlich zuständigen Dezernat (Gewebeaufsicht) des Landesamtes für Verbraucherschutz mitzuteilen.
Bei der Beauftragung bzw. Hinzuziehung von Fremdfirmen bzw. Katastrophenschutzeinheiten oder Hilfsorganisationen, sind diese über mögliche Gefährdungen zu informieren, Verantwortlichkeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen.
Das Landesamt stellt zusätzlich zur Verfügung:
- Bereitstellung, Nutzung, An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung (auf der Seite >Schutzausrüstung)
Weitere Informationen zum Thema Klassische Geflügelpest
Friedrich-Löffler-Institut – Informationen zur Klassischen Geflügelpest
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) – Verbraucherinformationen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – Infektionsrisiko für den Verbraucher durch Lebensmittel