Fachbereich Arbeitsschutz
Der Fachbereich 5 ist 2002 aus dem damaligen Landesamt für Arbeitsschutz und den 5 Gewerbeaufsichtsämtern hervorgegangen. Mit seinen regional ausgerichteten Arbeitsschutzdezernaten
„Gewerbeaufsicht“ (Ansprechpartner) ist es eine moderne Eingriffsverwaltung mit weitreichenden hoheitlichen Aufgaben. Auf der Grundlage einer Vielzahl von europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sorgen wir für den Schutz von Beschäftigten, von Verbrauchern und Dritten vor gesundheitlichen Gefahren.
Die Einheit von Dienst- und Fachaufsicht und die Möglichkeit der fachbereichsübergreifenden Tätigkeit im Landesamt für Verbraucherschutz werden von landesweit tätigen Firmen, den Wirtschaftsverbänden und Kammern als ein großer Vorteil gesehen.
Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt hat bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in der Produktsicherheit sowie im Patientenschutz weitreichende Befugnisse und Kompetenzen:
- berät und informiert Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Verbraucher, Hersteller und Inverkehrbringer von Geräten und Produkten einschließlich Medizinprodukten,
- erteilt Genehmigungen und Erlaubnisse,
- überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und auf Baustellen,
- untersucht Unfälle, Schadensereignisse sowie Arbeitsplätze,
- prüft im Rahmen der Marktüberwachung Verbraucherprodukte und zieht diese bei Sicherheitsmängeln aus dem Verkehr,
- erlässt Bescheide sowie Anordnungen,
- verhängt Zwangsmaßnahmen und ahndet Ordnungswidrigkeiten,
- nimmt in Verwaltungsverfahren Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Produktsicherheit trägt der Arbeitgeber/Hersteller/Inverkehrbringer.
Die Internetrubrik Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt Informationen zu unterschiedlichen Themen des technischen, sozialen und allgemeinen Arbeitsschutzes, unter anderem zu Anlagensicherheit, Arbeitszeit, Sicherheit im Straßenverkehr, Arbeitsplatzgestaltung, Mutterschutz und so weiter.
Der Aspekt des Schutzes Dritter im Arbeitsschutz spiegelt sich in der Thematik der Geräte- und Produktsicherheit und der Sicherheit von Medizinprodukten wider.
Die Sicherheit von technischen Produkten bezieht sich nicht nur auf Arbeitsmittel wie Maschinen, Druckgeräte, Werkzeuge oder auf persönliche Schutzausrüstungen, sondern auch auf Geräte und andere Produkte des täglichen Lebens und des Freizeitbereiches wie zum Beispiel Küchenmaschinen, Fernseher, Computer, Bohrmaschinen, Staubsauger, Lampen, Spielzeuge, Sportboote, Gartenmöbel und vieles mehr. Informationen hierzu enthält die Rubrik Produktsicherheit.
Der Internetbereich Medizinprodukte befindet sich derzeit im Aufbau. Medizinprodukte sind zum Beispiel alle medizinisch-technischen Geräte und deren Zubehör, einschließlich Software, medizinische Hilfsmittel sowie In-vitro-Diagnostika. Über nicht sichere Medizinprodukte werden Sie auf der Seite Warnungen informiert.