Menu
menu

Medizinischer Arbeitsschutz

Bei der Feststellung von Berufskrankheiten arbeitet die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VII und der Berufskrankheiten-Verordnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen.

Was ist eine Berufskrankheit?
Siehe § 9 SGB VII

Anzeigepflichten
Anzeigepflichten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) durch die Unternehmer, siehe § 193 SGB VII

Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten, siehe § 202 SGB VII

Meldung von Berufskrankheiten durch Ärzte und Unternehmer: Formulare zum Download

Berufskrankheiten-Verordnung (einschl. Anlage 1, Liste der Berufskrankheiten)

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.