Menu
menu

Medizinischer Arbeitsschutz

Bei der Feststellung von Berufskrankheiten arbeitet die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VII und der Berufskrankheiten-Verordnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen.

Was ist eine Berufskrankheit?
Siehe § 9 SGB VII

Anzeigepflichten
Anzeigepflichten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) durch die Unternehmer, siehe § 193 SGB VII

Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten, siehe § 202 SGB VII

Meldung von Berufskrankheiten durch Ärzte und Unternehmer: Formulare zum Download

Berufskrankheiten-Verordnung (einschl. Anlage 1, Liste der Berufskrankheiten)

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.