Medizinischer Arbeitsschutz
Bei der Feststellung von Berufskrankheiten arbeitet die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VII und der Berufskrankheiten-Verordnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen.
Was ist eine Berufskrankheit?
Siehe § 9 SGB VII
Anzeigepflichten
Anzeigepflichten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) durch die Unternehmer, siehe § 193 SGB VII
Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten, siehe § 202 SGB VII
Meldung von Berufskrankheiten durch Ärzte und Unternehmer: Formulare zum Download
Berufskrankheiten-Verordnung (einschl. Anlage 1, Liste der Berufskrankheiten)