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Heimarbeit

Durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geschützt wird, wer in eigener Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeister/innen arbeitet. Damit soll dem Risiko sozialer Benachteiligung dieser schlecht einsehbaren Arbeitsplätze vorgebeugt werden. Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind zwingend. Sie können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nachträglich darauf verzichten. Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit sind die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes zu beachten und einzuhalten. Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrages haben.

Wer Heimarbeit ausgibt oder weitergibt, hat Heimarbeitslisten zu führen, in die alle beschäftigten Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister und Gleichgestellten einzutragen sind.

Je 3 Ablichtungen der Listen jedes Kalenderhalbjahres sind an das Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 57 – Gewerbeaufsicht Süd, Dessauer Str. 104, 06118 Halle bzw. PF 11 04 34, 06108 Halle zu senden, und zwar

  • die Listen des 1. Kalenderhalbjahres (1. Januar bis 30. Juni) zum 31. Juli des laufenden Jahres,
  • die Listen des 2. Kalenderhalbjahres (1. Juli bis 31. Dezember) zum 31. Januar des folgenden Jahres.

Diese Termine sind genau einzuhalten, da die Listen für eine ordnungsgemäße Entgeltüberwachung und eine zeitgerechte Statistik zwingend erforderlich sind. 

Wer nach Heimarbeit sucht, sollte sich u.a. vor "unseriösen Angeboten" in Kleinanzeigen von Tageszeitungen in Acht nehmen, wenn die Vergabe von Heimarbeit von Vorleistungen abhängig gemacht wird. Wenn eine Vorausgebühr verlangt wird, ist ebenfalls Vorsicht geboten.

Heimarbeitsgesetz
Erste Verordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes

Nähere Auskünfte zum Heimarbeitsgesetz erteilt das

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Dezernat 57 – Gewerbeaufsicht Süd
Dessauer Straße 104
06118 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 5243-0

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Nächste Veranstaltungen ...

Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. - Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst (BbT) laden vom 29. - 31. März 2023 zum 12. Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“ ein.

Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Februarheft 2023 des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Sie finden diese Informationen auch hier auf unserer Homepage.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 

am 17. und 18.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit

am 19.04.2023

„Lebensmittelauthentizität“
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung für Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

am 19. und 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

27. Gefahrgut-Treff Sachsen-Anhalt

am 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm