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Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz hat das Ziel, die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Darüber hinaus gewährt es Frauen in der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung oder bei einer Fehlgeburt nach der zwölf-ten Schwangerschaftswoche einen besonderen Kündigungsschutz und sichert Frauen das Einkommen in der Zeit, wo eine Beschäftigung verboten ist.
                              
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Ausführliche Informationen zu allen wesentlichen Themen des Mutterschutzrechts finden Sie im »Leitfaden zum Mutterschut , »Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschut sowie im Mutterschutz-Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Elternzeit

Durch die Elternzeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen und gleichzeitig ihr Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Während der Elternzeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig.  

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitgeberseite auf Antrag von der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt: das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz) eine Zulässigkeitserklärung für eine Kündigung erhalten.

Zu allen Fragen des Elterngeldes erteilen die Elterngeldstellen der Länder Auskunft. In Sachsen-Anhalt befinden sich Elterngeldstellen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. mehr...

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Nächste Veranstaltungen ...

Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. - Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst (BbT) laden vom 29. - 31. März 2023 zum 12. Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“ ein.

Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Februarheft 2023 des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Sie finden diese Informationen auch hier auf unserer Homepage.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 

am 17. und 18.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit

am 19.04.2023

„Lebensmittelauthentizität“
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung für Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

am 19. und 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

27. Gefahrgut-Treff Sachsen-Anhalt

am 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm