Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz hat das Ziel, die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Darüber hinaus gewährt es Frauen in der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung oder bei einer Fehlgeburt nach der zwölf-ten Schwangerschaftswoche einen besonderen Kündigungsschutz und sichert Frauen das Einkommen in der Zeit, wo eine Beschäftigung verboten ist.
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Ausführliche Informationen zu allen wesentlichen Themen des Mutterschutzrechts finden Sie im »Leitfaden zum Mutterschutz« , »Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz« sowie im Mutterschutz-Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Elternzeit
Durch die Elternzeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen und gleichzeitig ihr Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Während der Elternzeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitgeberseite auf Antrag von der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt: das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz) eine Zulässigkeitserklärung für eine Kündigung erhalten.
Zu allen Fragen des Elterngeldes erteilen die Elterngeldstellen der Länder Auskunft. In Sachsen-Anhalt befinden sich Elterngeldstellen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. mehr...