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Lenk- und Ruhezeiten

Gesetz zur Vierten, Fünften und Sechsten Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 2. November 2011

Fahrpersonalrechtliche Vorschriften für Handwerksbetriebe (Stand: 06/2013)

Flyer Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Stand: 06/2013)

Informationen zur Bescheinigung des Unternehmens gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung - Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage 

 

Neues EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheitstagen und anderen berücksichtigungsfreien Tagen

Es wird darüber informiert, dass die Europäische Kommission mit Beschluss vom 14.12.2009 ein neues EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheitstagen und anderen berücksichtigungsfreien Tagen verabschiedet hat. Dieses ersetzt mit sofortiger Wirkung das mit Entscheidung 2007/230/EG vom 12.04.2007 (ABl. L 99 vom 14.04.2007) bekannt gegebene Formblatt. Die Veröffentlichung des neuen Formblattes im EU-Amtsblatt erfolgte am 16.12.2009 (ABl. L 330/80 vom 16.12.2009). Ein Auszug aus dem Amtsblatt ist Information beigefügt. Seit dem Tag der Veröffentlichung ist das neue Formblatt in allen Mitgliedstaaten, wenn es im Rahmen von Straßenkontrollen vorgelegt wird, zu akzeptieren. Ebenfalls beigefügt ist das reine Formblatt, welches auf der Internetseite der Kommission zum Download (fast)in sämtlichen Amtssprachen bereitsteht.

Da das Formblatt mit der Anpassung auch als Nachweis eingesetzt werden kann, wenn der Fahrer "andere Tätigkeiten als Lenktätigkeit ausgeführt hat", ist es nun für sämtliche Fälle verwendbar, die in Deutschland gemäß § 20 FPersV einer Nachweispflicht unterliegen.

 

 

Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) erforderlich?

Leitlinien zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Neue Leitfäden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom Bundesamt für Güterverkehr

 

 

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht

 

<link file:25479 - download "Startet das Herunterladen der Datei">Arbeitszeit- und Fahrpersonalregelungen für Handwerksbetriebe</link>

<link file:25478 - download "Startet das Herunterladen der Datei">Arbeitszeit- und Fahrpersonalsregelungen für Verkehrsbetriebe</link>

Vorgeschriebene Aufzeichnungspflichten und Ausnahmen für Handwerker

Tageskontrollblatt- Handschriftliche Aufzeichnung über Lenkzeiten, sonstige Arbeitszeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten gem. § 1 Abs.6 Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Fahrpersonalverordnung neu Änderung im Bereich der Handwerker und Verkaufsfahrzeuge - Stand Dezember 2007

Kurzübersicht über Lenk- und Ruhezeiten VO(EG) Nr. 561/2006

Allgemeine Hinweise zum digitalen Kontrollgerät (DTCO)

Kurzinformation zum digitalen Kontrollgerät (DCTO)

Kartenausgabe für digitales Kontrollgerät in Sachsen-Anhalt
-
Merkblatt des Ministeriums für Gesundheit und Soziales "Ausgabe der Kontrollgerätekarten zur Bedienung des digitalen Kontrollgerätes in Sachsen-Anhalt"  - Kostenfreier Bezug über Ministerium für Gesundheit und Soziales und über die Dezernate 53 -57 des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
- Anträge DEKRA
- Ihr Unternehmen hat keinen Sitz in Sachsen-Anhalt? Dann benutzen Sie den Zuständigkeitsfinder auf den Internetseiten der Arbeitsschutzverwaltung NRW.

Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Kontrollgerät
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich 5 – Arbeitsschutz
Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau
Tel.: (0340) 6501-0 (Zentrale), Fax: (0340) 6501-294
E-Mail: poststelle(at)lav.ms.sachsen-anhalt.de

Ansprechpartner:
Holger Scheil
Tel.: (0340) 6501-208
E-Mail: Holger.Scheil[at]sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.