Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht
Die ärztliche Überwachung exponierter Personen im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen ist durch ermächtigte Ärzte durchzuführen.
Für die Ermächtigung werden die Approbation und die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition benötigt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort. In Sachsen-Anhalt wird die Ermächtigung durch das Landesamt für Verbraucherschutz und die erforderliche Fachkunde durch die Ärztekammer erteilt. Die Ermächtigung ist auf fünf Jahre zu befristen, personengebunden, kostenpflichtig und bundesweit gültig.
Wird ein ermächtigter Arzt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Ermächtigungsbehörde tätig, so ist nach § 175 Abs. 1a StrlSchV der dort für die Ermächtigung von Ärzten zuständigen Behörde die Aufnahme der Tätigkeit inklusive Kopie der Ermächtigung mitzuteilen.
Neben dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der StrlSchV werden die folgenden Richtlinien für den Vollzug herangezogen:
Ansprechpartner für die Ermächtigung von Ärzten gemäß StrlSchV:
Herr Aaron Petri
Tel.: (0345) 52162 272, Fax: (0345) 52162 401